Brandenburg und die Leinen- und Maulkorbpflicht
Gemäß des Paragrafen 3 innerhalb der Hundehalterverordnung, können Hundebesitzer sämtliche Vorgaben zur Leinen– und Maulkorbpflicht entnehmen. Bei öffentlichen Ereignissen, bei denen sich viele Menschen aufhalten wie z.B. in Grün- und Parkanlagen, Fußgängerzonen, Camping- und Sportplätzen, Verwaltungsgebäuden oder Einkaufszentren müssen Hunde an einer Leine gehalten werden, welche maximal zwei Meter lang sein darf. Handelt es sich um Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen diese außerhalb der eigenen vier Wände bzw. des eingehegten Besitztums, an jedem anderen Ort an einer Leine geführt werden, mit einer maximalen Länge von zwei Metern und zudem einen Maulkorb tragen. Gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete erlauben die Führung von Hunden ohne Leine, was auch gültig für gefährliche Hunde ist. Jedoch müssen gefährliche Tiere auch hier einen Maulkorb bekommen. Den Kommunen ist es zudem freigestellt, weitere rechtliche Vorschriften zu erstellen, welche über diese genannten hinausgehen.
Das Land Brandenburg sieht vor, dass Hunde in Badeanstalten, Badestellen, ausgewiesenen Liegeplätzen und Kinderspielplätzen verboten sind. Außerdem dürfen keine der nachfolgenden Rassen gehalten werden und auch die Kreuzung ist verboten:
– Tosa Inu
– Staffordschire Bullterrier
– American Staffordshire Terrier
– American Pitbull Terrier
– Bullterier
Wer vor jener Gesetzesänderung schon in dem Besitz einer der oben genannten Rassen war, kann diese behalten, allerdings muss eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Personenschäden muss die Mindestversicherungssumme 500.000 Euro betragen und für alle anderen Schäden 250.000 Euro. Handelt es sich um eine Neuanschaffung einer solchen Rasse, ist diese strikt untersagt. Halter benötigen eine Genehmigung ihrer Gemeinde, wenn sie einen der nachfolgenden Rassen oder Kreuzungen anschaffen möchten:
– Rottweiler
– Mastiff
– Dobermann
– Alano
– Mastino Napoletano
– Bullmastiff
– Mastin Español
– Perro de Presa Mallorquin
– Perro de Presa Canario
– Cane Corso
– Dogue de Bordeaux
– Dogo Argentino
– Fila Brasileiro
Die Hundehaftpflichtversicherung im Land Brandenburg
Im Jahr 2004 trat im Land Brandenburg die Hundehalterverordnung in Kraft und seitdem verpflichtet Brandenburg Hundehalter von gefährlichen Rassen dazu, dass sie eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. Der Nachweis einer solchen Versicherung entfällt, wenn es sich um ein Tier handelt, welches nicht zu jener Kategorie zugehörig ist. Es ist diesen Haltern jedoch trotzdem ans Herz zu legen, eine solche Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Aus vielen Statistiken geht hervor, dass auch Hunde, die nicht zu den sogenannten „Kampfhunden“ zählen, enorme Personen- und Sachschäden verursachen können. Es ist allgemein bekannt, dass auch jede andere Hunderasse fremdes Eigentum zerstören und beißen kann. Somit kann es durchaus auch in diesen Fällen dazu kommen, dass Schadensersatzansprüche erhoben werden, welche von der herkömmlichen Haftpflicht nicht gedeckt sind. Hat der Halter dann in so einer Situation keine spezielle Tierversicherung, dann kann dies zu einer hohen finanziellen Belastung führen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung und deren Kosten in Brandenburg
Hundehaftpflichtversicherungen und deren Kosten sind maßgeblich von den individuellen Umständen abhängig. Halter, welche sich auf die Suche nach einer entsprechenden Versicherung machen, sollten sich in jedem Fall Zeit zum Vergleichen nehmen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist unter anderem abhängig von der Hunderasse und der Höhe der anvisierten Deckungssumme. Um einem bösen Erwachen im Fall der Fälle vorzubeugen, sollten Hundehalter bereits vor Abschluss einer Versicherung auf Ausschlüsse achten und auch auf diverse andere Vertragsklauseln. Auch im Jahr 2018 sind die monatlichen Versicherungsbeiträge moderat und liegen in der Regel noch im einstelligen Bereich. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte sich jeder Hundehalter mit dem Abschluss einer solchen Versicherung auseinandersetzen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)