Leinenzwang und Leinenpflicht

Leinenpflicht und Leinenzwang für Hunde

Leinenpflicht für Hunde: Was Sie in Bayern beachten müssen

Das Bundesland Bayern kennt keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Dennoch sollten Sie als Hundehalter einige Einschränkungen bedenken. Auch wenn Sie nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihren Hund an der Leine zu halten, dürfen diese dennoch innerhalb von geschlossenen Ortschaften nur maximal 20 Meter von Ihnen entfernt frei laufen. Befinden Sie sich mit Ihrem Hund außerhalb einer Ortschaft, darf sich dieser bis zu 50 Meter ohne Leine frei bewegen. Sie sollten jedoch beachten, dass es in bestimmten Bereichen und Ortschaften durchaus zusätzliche Beschränkungen geben kann, an die Sie sich als Hundebesitzer zu halten haben.

Sie müssen Ihren Hund in allen Städten des Bundeslandes auf Volksfesten und öffentlichen Märkten, aber auch in Aufzügen und auf Sportanlagen angeleint halten. Zudem gilt, dass jede Gemeinde gegebenenfalls eigene Regelungen im Hinblick auf die Leinenpflicht haben kann. Deshalb sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde direkt vor Ort erkundigen, wo und wann Sie Ihren Vierbeiner angeleint haben müssen.

Zuständig für die Leinenpflicht in Bayern ist das bayrische Landesstraf– und Verordnungsgesetz

Die teilweise unübersichtliche Regelungen auf Gemeindeebene hat den Hintergrund, dass so die Regelung über die Anleinpflicht den örtlichen Gegebenheiten optimal angepasst werden können. Auch ist so eine bessere Umsetzung des Tierschutzes gewährleistet. Grundsätzlich basiert die Gesetzgebung über die Leinenpflicht im gesamten Bundesland Bayern auf das bayrische Landesstraf– und Verordnungsgesetz, kurz auch LstVG, und zwar genauer gesagt auf den dortigen Artikel 18. Darin wird unter anderem zwischen großen und kleinen Hunden in Bezug auf die Leinenpflicht unterschieden. Ein Hund gilt als besonders groß ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter. Für diese Tiere und für Kampfhunde sollten die Gemeinden individuell das Recht erhalten, über die Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, aber auch Anlagen zu entscheiden. Als Ziel gilt dabei immer, dass die Gesundheit und Sicherheit der bayrischen Bürger ebenso umfassend zu schützen ist wie deren Eigentum. Das Landesgesetz ist aber auch dahingehend ausgerichtet, dass neben den individuellen zeitlichen und örtlichen Bedingungen auch das Bewegungsbedürfnis des Hundes beachtet wird.

Grundsätzlich sind kleine Hunderassen von der Leinenpflicht im entsprechenden Artikel der Landesordnung ausgenommen. Doch kann auch für sie die Verpflichtung zum Anleinen auf öffentlichem Raum verordnet werden. Dann ist allerdings die bayrische Gemeindeordnung dafür ausschlaggebend, die den Gemeinden diese Freiheit in der Selbstbestimmung zugesteht. Diese regelt ganz generell, wer und wie Zugang und Nutzbarkeit von öffentlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen darf. Dazu gehören vor allem Spielplätze, aber auch städtische Grünanlagen. Hat sich eine Gemeinde zu einer entsprechenden Verordnung zum Leinenzwang entschlossen, gilt das auch für kleine Hunde.

Leinenpflicht in München

Seit dem Juli 2013 hat die Landeshauptstadt München eine Regelung eingeführt, wonach eine umfassende Anleinpflicht für große Hunde, die eine Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter haben, gilt. Auch Hunde der Rasse Schäferhund, Boxer und Dobermann bzw. Deutsche Dogge müssen im Stadtgebiet bzw. zum Beispiel innerhalb des Altstadtringes und in sämtlichen Fußgängerzonen, aber auch in unmittelbarer Nähe zu Kinderspielplätzen an der Leine geführt werden. Grundsätzlich sind Sie als Hundebesitzer auch verpflichtet, Ihren Hund bei großen Ansammlungen von Menschen angeleint zu haben. Das führt dazu, dass es eine grundsätzliche Leinenpflicht für sämtliche Vierbeiner im Westpark ebenso wie auf den Wegen in innerstädtischen Grünanlagen gibt.

Leinenpflicht in Nürnberg

Auch die Großstadt Nürnberg hat eine umfassende Regelung zur Leinenpflicht eingeführt. Diese gilt für alle Hunde, die sich in Grünanlagen oder auf Wochen- bzw. Jahrmärkten befinden. Haben Sie einen großen Hund, dessen Schulterhöhe mehr als 50 Zentimeter beträgt, müssen Sie diesen in den städtischen Fußgängerzonen und auf dem Tiergärtnertorplatz sowie in der Königstorpassage und in allen Bereichen, die verkehrsberuhigt sind, angeleint haben.

Leinenpflicht in Augsburg

Die drittgrößte Stadt Bayerns, Augsburg, hat sich in Bezug auf eine Leinenpflicht dahingehend eingelassen, dass zusätzlich zu den Bestimmungen, die für das ganze Bundesland gelten, eine Leinenpflicht für die Bereiche Autobahnsee und Kuhsee bzw. Hettenbachufer in Kraft ist.

Regelung der Maulkorbpflicht für den Schäferhund, Dobermann, Pitbull und Rottweiler.
Ähnlich wie die Regelung zur Leinenpflicht nicht einheitlich und übersichtlich geregelt ist, trifft das für die Maulkorbpflicht zu.

Denn eine einheitliche Regelung finden Sie auch für diesen Themenbereich nicht, was bedeutet, dass die individuellen Bestimmungen durch die Gemeinden zu treffen sind. Dies betrifft im übrigen auch die gesetzliche Definition für Hunderassen, die vom Freistaat als Kampfhunde bzw. als besonders aggressiv eingeschätzt werden. Derzeit finden sich in dieser Liste die Rassen Pit Bull, Bandog und American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier und der Tosa-inu. Einige weitere Rassen werden so lange als Kampfhund auf der entsprechenden Liste geführt, bis in individuellen Einzelfällen weder eine gesteigerte Aggressivität noch eine erhöhte Gefahr des Tiers nachgewiesen ist. Dazu zählen die Rassen Rottweiler und American Bulldog bzw. Mastino Napoletano und all deren Kreuzungen. Die komplette Liste dieser betroffenen Hunde können Sie auf der Onlinepräsenz der Bayerischen Staatskanzlei nachlesen.

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Hund auch ohne entsprechender Abstammung als Kampfhund eingestuft wird, wenn der Eindruck entsteht, er ist einem Aggressivität förderndem Training zugeführt worden.

Leinenpflicht Regensburg

In Regensburg gibt es ebenfalls eine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden. In Regensburg gibt es möglicherweise auch spezifische Regelungen und Vorschriften, die Hundehalter beachten müssen. Es empfiehlt sich, sich bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ordnungsamt über die genauen Regelungen zu informieren.

Strafen bei Verstoß gegen die Leinenpflicht in Bayern

Da jede Gemeinde individuelle Bestimmungen in Bezug auf die Leinenpflicht hat, fallen auch die Strafen sehr unterschiedlich aus. Am besten ist es deshalb, wenn Sie sich als Hundehalter direkt selbst bei Ihrer Gemeinde erkundigen. Wenn Sie etwa in der Landeshauptstadt München Ihr Tier trotz entsprechender Verpflichtung nicht an die Leine nehmen und erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 100 und 200 Euro rechnen. Und wenn Ihr Tier in München trotz gesetzlicher Vorschrift keinen Maulkorb trägt, schlägt sich das mit mehr als 1000 Euro zu Buche.

Wie sind die Strafen in Bayern ?

In Bayern gibt es keine allgemeine Strafe für den Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden. Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Falles ab und wird von einem Richter festgelegt. Es gibt jedoch bestimmte Regeln, die in Bayern gelten.

Grundsätzlich gilt: Hunde müssen an der Leine geführt werden, wenn sie sich in öffentlichen Orten, wie Straßen, Gehwegen und Parks, befinden. In privaten Gärten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gilt die Leinenpflicht nicht.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, wie zum Beispiel in Hundewiesen oder auf ausgewiesenen Spazierwegen. In solchen Fällen darf der Hund frei laufen, solange er unter Kontrolle bleibt und andere Personen oder Tiere nicht gefährdet.

Wenn ein Hundehalter sich nicht an die Leinenpflicht hält und dadurch andere Personen oder Tiere gefährdet, kann er von den zuständigen Behörden zur Rechenschaft gezogen werden. Die Strafe kann je nach Schwere der Tat von einer Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe reichen.

Tipps zur Umsetzung der Leinenpflicht

Hier sind einige Tipps, die Hundebesitzer befolgen können, um die Leinenpflicht erfolgreich umzusetzen:

  1. Gewöhnen Sie Ihren Hund an die Leine: Je früher Sie anfangen, desto einfacher wird es für Ihren Hund, an die Leine zu gewöhnen. Üben Sie in kurzen Schritten und belohnen Sie Ihren Hund für sein gutes Verhalten.
  2. Verwenden Sie eine geeignete Leine: Eine Leine, die zu Ihrem Hund passt, kann die Umsetzung der Leinenpflicht erleichtern. Wählen Sie eine Leine, die bequem für Sie und Ihren Hund ist.
  3. Vermeiden Sie überfüllte Orte: Wählen Sie Orte, an denen Sie und Ihr Hund weniger Menschen und andere Tiere begegnen, um Überforderungen zu vermeiden.
  4. Machen Sie Pausen: Vergessen Sie nicht, Ihrem Hund regelmäßig Pausen zu gönnen, um sich auszuruhen und zu trinken.
  5. Üben Sie gutes Benehmen: Vermitteln Sie Ihrem Hund gutes Benehmen und belohnen Sie ihn dafür. Dies kann dazu beitragen, dass er ruhiger und ausgeglichener ist, wenn er an der Leine ist.
  6. Halten Sie die Leine kurz: Eine kurze Leine kann dazu beitragen, dass Ihr Hund besser kontrolliert werden kann und dass er weniger abgelenkt wird.

Fazit: Warum die Leinenpflicht für Hunde in Bayern sinnvoll ist

Das Fazit lautet, dass die Leinenpflicht für Hunde in Bayern eine sinnvolle Maßnahme ist, die sowohl die Sicherheit der Hunde als auch der Allgemeinheit garantiert.

Die Leinenpflicht ist eine notwendige Regelung, um gefährliche Situationen zwischen Hunden und Menschen zu vermeiden. Freilaufende Hunde können unerwartet reagieren und andere verletzen oder erschrecken. Darüber hinaus können sie auch Wildtiere oder andere Hunde beunruhigen.

Mit der Leinenpflicht wird sichergestellt, dass Hunde jederzeit unter Kontrolle sind und nicht unbeabsichtigt für Probleme sorgen können. Dies schützt nicht nur die Hunde selbst, sondern auch andere Tiere und Menschen.

Zusätzlich trägt die Leinenpflicht auch zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Hundebesitzern und der Allgemeinheit bei. Hundehalter, die sich an die Regeln halten, zeigen Verantwortung und Respekt gegenüber anderen und tragen dazu bei, dass Hunde allgemein positiver wahrgenommen werden.

Insgesamt ist die Leinenpflicht für Hunde in Bayern eine wichtige Maßnahme, die zu mehr Sicherheit und Harmonischen Zusammenleben beiträgt.

Ist die Leinenpflicht in Bayern zu streng ?

Zu streng ?

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2 Kommentare

  1. blank Nina sagt:

    Leinenpflicht ist sinnvoll? Wer denkt sich denn sowas aus?
    1. ist eine Flexileine oder Schleppleine nicht ausreichend, um die Leinenpflicht zu erfüllen. Da darf die Leine meist nicht länger als 2m sein. Damit ist eine sinnvolle Bewegung nicht möglich. Spielen von Hunden und Sozialkontakte sowieso nicht. Das schließt artgerechte Haltung aus, obwohl diese im Tierschutzgesetz gefordert wird.
    2. sind die meisten Leinenfiffis völlig unerzogen, schlecht sozialisiert und unausgelastet. Die Gefahr, dass so ein Hund beisst ist um ein vielfaches höher als ein gut erzogener, ausgelasteter Hund mit täglichen Sozialkontakten.
    3. Die Verschärfung der Hundeverordnung in der Stadt München war die Folge eines Beissvorfalls. Der beissende Hund war aber an der kurzen Leine auf einem Markt. Leinenzwang hätte also überhaupt nichts an dem Unfall geändert. Sowas fällt unter Volksverdummung. Man stellt sinnlose Gesetze auf, um der Bevölkerung das Gefühl zu geben, sie zu schützen.
    4. der einzig echte Schutz für Menschen wäre a ein Angebot für Hundephobiker, ihre Angst in den Griff zu bekommen und ihnen eine echte Anleitung zu geben, wie man sich bei unerwünschtem Kontakt mit Hunden schützen kann. b ein Schulfach in der Grundschule und gern auch nochmal später, wo man Haustiere (auch Weidetiere) unterrichtet und wie man sich bei Kontakt korrekt verhält. Die Rinder auf der Alm sind nämlich auch nicht ohne, wenn der Mensch Fehler macht. Weiß ich aus eigener Erfahrung und die Schuld lag nicht beim Rind! c ein Hundeführerschein für jeden neu angeschafften Hund, nicht nur für Anfänger und die Prüfung macht ein neutraler Prüfer, nicht die Hundeschule oder der VDH, denn da steckt zu viel Eigeninteresse drin. Jeder Hund muss mit 1-2 Jahren eine Prüfung ablegen, jeder Hundehalter schon vor Anschaffung einen Theorietest. Vorteil: Mancher würde sich gar keinen Hund anschaffen, wenn er wüsste, was da an Arbeit und Kosten auf ihn zu kommt. Wenn das zur Folge hätte, dass weniger Hunde gehalten werden, wäre das sicher auch von Vorteil. Ich liebe Hunde und es tut mir unendlich weh, wenn ich sehe, wie viele Hunde nur kurz an der Leine um den Block gezerrt werden. Immer allein eingesperrt, weil der Besitzer arbeitet oder Party macht. Und bei der Haltung soll ein Tier entspannt, leichtführig und lieb sein? Vielleicht sollte man solche Besitzer mal eine Woche ohne Bücher, zeitung, Fernseher, Handy und Computer einsperren und auch nur zweimal kurz aufs Klo lassen. Wie aggressiv würden wohl Menschen bei so einem Leben?

  2. blank Tommi sagt:

    Top formuliert

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