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	Kommentare zu: Hundebiss was tun ?	</title>
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	<description>Hundehaftpflicht Preisvergleich und Test</description>
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		<title>
		Von: Michael Karn		</title>
		<link>https://www.hundehaftpflichtplus.de/hundebiss-was-tun/#comment-34497</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michael Karn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2026 07:34:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.hundehaftpflichtplus.de/hundebiss-was-tun/#comment-34303&quot;&gt;Alexandra Hahn&lt;/a&gt;.

Hallo, grundsätzlich kann nach einem Hundebiss ein Anspruch auf **Schmerzensgeld und Schadenersatz** bestehen. Ob dafür eine Strafanzeige sinnvoll oder notwendig ist, ist allerdings eine andere Frage.

Für die Durchsetzung von Schmerzensgeld müssen Sie normalerweise **nicht erst Strafanzeige gegen den Hundehalter erstatten**. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist zivilrechtlicher Natur. Bei einem Hundebiss kommt insbesondere die sogenannte Tierhalterhaftung nach § 833 BGB in Betracht. Der Hundehalter kann also für Schäden verantwortlich sein, die durch seinen Hund verursacht wurden.

Neben Schmerzensgeld können je nach Fall auch weitere Kosten geltend gemacht werden, zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall, beschädigte Kleidung oder andere unmittelbar durch den Hundebiss entstandene Schäden.

Wie hoch ein mögliches Schmerzensgeld ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen beispielsweise die Schwere und Lage der Verletzung, Schmerzen, Dauer der Behandlung, Narben, mögliche Operationen und dauerhafte Beeinträchtigungen. Auch psychische Folgen können relevant sein.

Wichtig ist deshalb vor allem, den Vorfall möglichst gut zu dokumentieren. Dazu gehören Fotos der Verletzungen, ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen. Auch der Hundehalter und dessen Hundehaftpflichtversicherung sollten möglichst eindeutig festgestellt werden.

Eine **Strafanzeige kann bei einem schweren Vorfall durchaus sinnvoll sein**, insbesondere wenn erhebliche Verletzungen entstanden sind, der Hundehalter sich nicht kooperativ verhält oder es Unklarheiten über den Hergang gibt. Sie ist aber grundsätzlich keine Voraussetzung dafür, Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber dem Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Bei größeren Verletzungen oder wenn es Streit über die Haftung oder die Höhe des Schmerzensgeldes gibt, würde ich empfehlen, sich zusätzlich von einem auf Schadenersatz- bzw. Haftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Viele Grüße
Michael Karn
Hundehaftpflichtplus.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.hundehaftpflichtplus.de/hundebiss-was-tun/#comment-34303">Alexandra Hahn</a>.</p>
<p>Hallo, grundsätzlich kann nach einem Hundebiss ein Anspruch auf **Schmerzensgeld und Schadenersatz** bestehen. Ob dafür eine Strafanzeige sinnvoll oder notwendig ist, ist allerdings eine andere Frage.</p>
<p>Für die Durchsetzung von Schmerzensgeld müssen Sie normalerweise **nicht erst Strafanzeige gegen den Hundehalter erstatten**. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist zivilrechtlicher Natur. Bei einem Hundebiss kommt insbesondere die sogenannte Tierhalterhaftung nach § 833 BGB in Betracht. Der Hundehalter kann also für Schäden verantwortlich sein, die durch seinen Hund verursacht wurden.</p>
<p>Neben Schmerzensgeld können je nach Fall auch weitere Kosten geltend gemacht werden, zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall, beschädigte Kleidung oder andere unmittelbar durch den Hundebiss entstandene Schäden.</p>
<p>Wie hoch ein mögliches Schmerzensgeld ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen beispielsweise die Schwere und Lage der Verletzung, Schmerzen, Dauer der Behandlung, Narben, mögliche Operationen und dauerhafte Beeinträchtigungen. Auch psychische Folgen können relevant sein.</p>
<p>Wichtig ist deshalb vor allem, den Vorfall möglichst gut zu dokumentieren. Dazu gehören Fotos der Verletzungen, ärztliche Unterlagen und gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen. Auch der Hundehalter und dessen Hundehaftpflichtversicherung sollten möglichst eindeutig festgestellt werden.</p>
<p>Eine **Strafanzeige kann bei einem schweren Vorfall durchaus sinnvoll sein**, insbesondere wenn erhebliche Verletzungen entstanden sind, der Hundehalter sich nicht kooperativ verhält oder es Unklarheiten über den Hergang gibt. Sie ist aber grundsätzlich keine Voraussetzung dafür, Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber dem Hundehalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.</p>
<p>Bei größeren Verletzungen oder wenn es Streit über die Haftung oder die Höhe des Schmerzensgeldes gibt, würde ich empfehlen, sich zusätzlich von einem auf Schadenersatz- bzw. Haftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Michael Karn<br />
Hundehaftpflichtplus.de</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Alexandra Hahn		</title>
		<link>https://www.hundehaftpflichtplus.de/hundebiss-was-tun/#comment-34303</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Hahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 07:03:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Empiehlt es sich eine Anzeige zu starten bei Hundebiss? Bekommt man da Schmerzensgeld?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Empiehlt es sich eine Anzeige zu starten bei Hundebiss? Bekommt man da Schmerzensgeld?</p>
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		<item>
		<title>
		Von: Bonga		</title>
		<link>https://www.hundehaftpflichtplus.de/hundebiss-was-tun/#comment-344</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bonga]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2019 08:12:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So einen Hundebiss sollte man nicht unterschätzen. Das kann schon sehr unangenehm werden wenn sich das entzündet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So einen Hundebiss sollte man nicht unterschätzen. Das kann schon sehr unangenehm werden wenn sich das entzündet.</p>
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