Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Berlin 2026: Pflicht, Anmeldung und wichtige Regeln

Wer in Berlin einen Hund hält, sollte sich nicht nur mit Futter, Tierarzt und Erziehung beschäftigen, sondern auch mit den rechtlichen Vorgaben. Besonders wichtig sind dabei die Hundehaftpflichtversicherung, die Hundesteuer, die Anmeldung im Hunderegister und die Leinenpflicht.

Berlin gehört zu den Bundesländern mit besonders klar geregelter Hundehaltung. Deshalb finden Sie auf dieser Seite die wichtigsten Punkte zur Hundehaftpflicht in Berlin und zur Hundesteuer in Berlin verständlich zusammengefasst.

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Kurzüberblick: In Berlin ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht. Zusätzlich müssen Hunde im Hunderegister angemeldet werden. Die Hundesteuer beträgt derzeit 120 Euro für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund im Haushalt.

Ist eine Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja. In Berlin müssen Hundehalter für ihren Hund eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt grundsätzlich für das Halten und Führen eines Hundes.

Die Mindestanforderungen sind gesetzlich geregelt. Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von 1 Million Euro je Versicherungsfall bieten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro pro Versicherungsjahr betragen.

Damit gehört Berlin zu den Bundesländern mit einer besonders klar geregelten Versicherungspflicht für Hundehalter.

Warum ist die Hundehaftpflicht in Berlin so wichtig?

Auch unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist die Hundehaftpflicht in Berlin für Hundehalter extrem sinnvoll. Schon ein einzelner Vorfall kann hohe Kosten auslösen – zum Beispiel wenn ein Hund einen Menschen verletzt, einen Radfahrer zu Fall bringt oder fremdes Eigentum beschädigt.

Eine gute Hundehaftpflicht zahlt nicht nur berechtigte Schäden, sondern hilft auch dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

Die Hundesteuer in Berlin beträgt aktuell:

  • 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund
  • 180 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund

Im Gegensatz zu älteren Informationen im Internet gilt heute: Es gibt keine Hundesteuermarke mehr, die am Halsband getragen werden muss. Diese Pflicht ist seit dem 01.01.2024 weggefallen.

Wie und wann muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?

In Berlin müssen Hunde angemeldet werden. Praktisch wichtig ist dabei: Die Anmeldung im Hunderegister gilt seit 2024 gleichzeitig auch als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Eine zusätzliche doppelte Anmeldung ist dann nicht mehr nötig.

Für die steuerliche Anmeldung gelten grundsätzlich diese Fristen:

  • innerhalb eines Monats nach dem Kauf des Hundes
  • innerhalb eines Monats nach dem Umzug nach Berlin
  • bei sehr jungen Hunden innerhalb der ersten vier Lebensmonate

Das Hunderegister selbst sollte bei Beginn der Hundehaltung unverzüglich erledigt werden.

Was kostet die Anmeldung im Hunderegister Berlin?

Für die Eintragung im zentralen Hunderegister fallen aktuell folgende Gebühren an:

  • 17,50 Euro je Hund bei Online-Anmeldung
  • 26,50 Euro je Hund bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung

Abmeldungen und Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.

Wichtig: Wer seinen Hund in Berlin nicht ordnungsgemäß anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Welche Leinenpflicht gilt in Berlin?

In Berlin gilt seit dem 01.01.2019 eine allgemeine Leinenpflicht – allerdings mit Ausnahmen.

Mit maximal 1 Meter Leinenlänge müssen Hunde insbesondere geführt werden:

  • in den Hausgemeinschaft zugänglichen Bereichen von Mehrfamilienhäusern
  • in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an Haltestellen
  • in belebten Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen
  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Menschenansammlungen

Mit maximal 2 Meter Leinenlänge gilt Leinenpflicht insbesondere:

  • in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
  • auf Waldflächen, soweit es sich nicht um Hundeauslaufgebiete handelt
  • auf Sport- und Campingplätzen
  • in Kleingartenkolonien

Zusätzlich müssen läufige Hündinnen grundsätzlich angeleint geführt werden.

Kann ich mich in Berlin von der Leinenpflicht befreien lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer seinen Hund ab dem 22.07.2016 gehalten hat und ihn außerhalb ausgewiesener Freilaufflächen ohne Leine führen möchte, braucht dafür grundsätzlich eine Sachkundebescheinigung.

Bestandshunde, die bereits vor dem 22.07.2016 gehalten wurden, sind grundsätzlich von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen, wenn sie vom eigenen Halter geführt werden.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag durch das zuständige Ordnungsamt erteilt. Dafür kommt entweder eine anerkannte Sachkunde in Betracht oder eine bestandene theoretische und praktische Prüfung.

Welche Hunde gelten in Berlin als gefährlich?

In Berlin gelten als gefährliche Hunde per Verordnung insbesondere:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen dieser Hunde untereinander oder mit anderen Hunden

Für diese Hunde gelten zusätzliche Melde- und Haltungspflichten. Die Aufnahme der Haltung muss der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich angezeigt werden.

Gibt es in Berlin einen Maulkorbzwang?

Ja, für gefährliche beziehungsweise meldepflichtige Hunde. Diese Hunde müssen in Berlin ab dem 7. Lebensmonat außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks beziehungsweise außerhalb der Wohnung in Mehrfamilienhäusern einen beißsicheren Maulkorb tragen.

Zusätzlich müssen diese Hunde in der Öffentlichkeit grundsätzlich an einer maximal 2 Meter langen, reißfesten Leine geführt werden. In besonders sensiblen Bereichen – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Gebäuden oder bei Menschenansammlungen – gilt sogar eine maximale Leinenlänge von 1 Meter.

Was gilt für Hunde im öffentlichen Nahverkehr in Berlin?

Wenn Hunde nicht in einem geeigneten Behältnis transportiert werden, müssen sie im Berliner Nahverkehr grundsätzlich angeleint und mit einem geeigneten Maulkorb versehen sein.

Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Ein Hund kann im VBB-Tarif grundsätzlich unentgeltlich mitgenommen werden.

Gibt es in Berlin eine Pflicht zur Hundekrankenversicherung?

Nein. Eine Hundekrankenversicherung oder Hunde-OP-Versicherung ist in Berlin derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Sie kann aber sinnvoll sein, um sich gegen hohe Tierarzt- oder Operationskosten abzusichern. Pflicht ist in Berlin jedoch die Hundehaftpflicht, nicht die Krankenversicherung.

FAQ: Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Berlin

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja. In Berlin ist die Hundehaftpflicht für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben.

Wie hoch muss die Hundehaftpflicht in Berlin mindestens sein?

Mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro pro Versicherungsjahr betragen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

120 Euro pro Jahr für den ersten Hund und 180 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund.

Gibt es in Berlin noch eine Hundesteuermarke?

Nein. Die Pflicht zum Tragen einer Hundesteuermarke ist seit dem 01.01.2024 weggefallen.

Welche Hunde gelten in Berlin als gefährlich?

Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und entsprechende Kreuzungen.

Gibt es in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht?

Ja. Seit dem 01.01.2019 gilt in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht mit gesetzlich geregelten Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.

Mein Tipp: In Berlin gehören Versicherung, Anmeldung und Leinenpflicht zusammen. Wer alle drei Punkte sauber erledigt, spart sich später viel Stress mit Behörden, Bußgeldern und unnötigen Risiken.

Fazit: In Berlin ist die Hundehaltung klar geregelt

Berlin gehört zu den Bundesländern mit besonders klaren Vorschriften für Hundehalter. Die Hundehaftpflicht ist Pflicht, die Hundesteuer ist fest geregelt, die Anmeldung im Hunderegister ist wichtig und auch bei der Leinenpflicht gibt es klare Vorgaben.

Wer in Berlin einen Hund hält, sollte deshalb nicht nur auf den Preis der Versicherung schauen, sondern darauf, dass alles rechtlich sauber und praktisch sinnvoll geregelt ist.

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