Hundesteuer-und-Hundehaftpflicht-in-Niedersachsen

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Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Niedersachsen

Grundsätzlich besteht in Niedersachsen die Pflicht, für seinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch werden zusätzlich Hundesteuern erhoben. Wer also einen Hund in Niedersachsen halten möchte, muss zunächst eine Sachkundeprüfung ablegen. In Niedersachsen gilt für gefährliche Hunde außerdem Maulkorbzwang und Leinenpflicht, insofern sich der jeweilige Hund außerhalb eines Grundstücks befindet, das ausbruchsicher ist. Für alle nicht gefährlichen Hunde gilt in Niedersachsen keine Leinenpflicht. Nichtsdestotrotz müssen Hunde laut Paragraph 2 „Allgemeine Pflichten“ so gehalten und geführt worden, dass sie keine Gefahr für die Ordnung und die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Gesetzeslage in Niedersachsen

Das Niedersächsische Gesetzt über das Halten von Hunden ist grundsätzlich bereits 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass die Hunde nicht durch Rasselisten vorverurteilt, sondern die Hundehalter in die Pflicht genommen werden. Somit muss jeder, der in Niedersachsen einen Hund halten möchte, zunächst einen Hundeführerschein, also eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese ist verpflichtend für alle Hundehalter und beschränkt sich nicht nur darauf, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht. Diese Prüfung verfügt über einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Das Niedersächsische Hundegesetzt sieht außerdem vor, dass Hunde durch einen Transponder gekennzeichnet sein müssen, wenn sie älter als sechs Monate sind. Zudem müssen Hunde bis zur Vollendung ihres siebten Lebensmonats ins zentrale Register aufgenommen werden und gemeldet sein.

Die Sachkundeprüfung in Niedersachsen

Um einen Hund in Niedersachsen halten zu können, muss hierfür die Sachkunde vorhanden sein und der Gemeinde auf Verlangen nachgewiesen werden können. Während die theoretische Sachkundeprüfung bereits abgelegt werden muss, bevor der Hund gehalten wird, wird die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt. In der theoretischen Prüfung werden einige Bereich abgefragt. So zum Beispiel das Sozialverhalten von Hunden, das Erziehen und Ausbilden von Hunden, die Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden, die Anforderungen an die Haltung eines Hundes und das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen. Die praktische Prüfung verlangt hingegen, dass die theoretischen Kenntnisse aus der Theorieprüfung auch in der Praxis angewandt werden können. Grundsätzlich legt jeder Prüfer die Gebühren für das Ablegen der Sachkundeprüfung selbst fest, sodass die Preise variieren können. In der Regel muss jedoch mit mindestens 80 Euro gerechnet werden.

 

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Wann muss ich meinen Hund anmelden ?

In Niedersachsen müssen Hunde innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Einzug in eine Gemeinde oder einen Landkreis angemeldet werden. Dies gilt sowohl für neu erworbene Hunde als auch für Hunde, die bereits vorher in Niedersachsen gelebt haben.

Die Anmeldung muss bei der zuständigen Stelle, in der Regel bei der Gemeindeverwaltung, erfolgen. Hierfür müssen in der Regel bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, wie beispielsweise ein Nachweis über den Impfschutz des Hundes oder eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Es ist wichtig, den Hund rechtzeitig anzumelden, um sicherzustellen, dass man im Falle eines Schadens durch den Hund abgesichert ist. Außerdem kann es in einigen Gemeinden zu Bußgeldern kommen, wenn der Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Sind Rentner in Niedersachsen von der Hundesteuer befreit ?

Es kommt darauf an, welche Regelungen in der jeweiligen Gemeinde in Niedersachsen gelten. In einigen Gemeinden können Rentner von der Hundesteuer befreit sein, in anderen jedoch nicht.

Es ist daher ratsam, sich direkt an die zuständige Stelle, in der Regel bei der Gemeindeverwaltung, zu wenden, um zu erfahren, ob in der jeweiligen Gemeinde eine Befreiung von der Hundesteuer für Rentner besteht.

Es kann jedoch sein, dass Rentner, auch wenn sie von der Hundesteuer befreit sind, trotzdem eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen müssen, um für eventuelle Schäden, die durch den Hund verursacht werden, abgesichert zu sein.

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Die Hundehaftpflichtversicherung für Hunde in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen ist die Haftpflichtversicherung per Gesetz geregelt. In diesem Fall legt Paragraph 5 des Hundegesetzes genau fest, wie hoch die Versicherungssumme sein muss und wer diese überhaupt zu zahlen hat. Wichtig ist hierbei, dass für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Mit 500.000 Euro für Schäden an Personen und mit 250.000 Euro für Sachschäden ist die Mindestversicherungssumme im Gesetz festgeschrieben.

Wieviel kostet die Hundehaftpflicht für Hunde in Niedersachsen ?

Grundsätzlich variieren die Kosten für die Haftpflichtversicherung für Hunde von Anbieter zu Anbieter. Normalerweise ist der monatliche Beitrag jedoch nicht höher als 10 Euro pro Monat. Wer die Kosten senken möchte, kann mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Es lohnt sich jedoch immer, die unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen und die Bedingungen wie zum Beispiel die Leinenpflicht zu überprüfen, bevor man eine Versicherung abschließt.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Niedersachsen ?

Grundsätzlich zählt die Hundesteuer in Deutschland zur sogenannten Aufwandssteuer, die somit immer im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Städte liegt. Aus diesem Grund entscheiden auch die Gemeinden, ob eine Hundesteuer erhoben wird, wie hoch diese ist und wie diese gestaffelt wird. Es ist also nicht unüblich, dass es selbst innerhalb eines Bundeslandes starke Differenzen gibt.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover ?

In Hannover müssen Hundebesitzer für den ersten Hund 150 Euro jährlich, für den zweiten und jeden weiteren Hund 276 Euro bezahlen. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, fallen 720 Euro pro Jahr an. Grundsätzlich gelten in Hannover keine Verpflichtungen, die besagen, dass Hunde immer an die Leine zu legen sind. Jedoch müssen Hunde zu gewissen Zeiten und in bestimmten Bereichen ohne Ausnahme angeleint werden. Dies gilt zum Beispiel in Park- und Grünanlagen, im ÖPNV, im Stadtbezirk Mitte oder im Umkreis von 50 Metern zu Schulen und Kindertagesstätten.

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Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig ?

Pro Kalenderjahr beträgt der Steuersatz in Braunshweig für den ersten Hund 120 Euro, für den zweiten Hund 144 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 180 Euro. Handelt es sich um sogenannte gefährliche Hunde (insbesondere die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier), müssen Hundebesitzer beim ersten gefährlichen Hund mit 600 Euro pro Kalenderjahr und mit 756 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund in Braunschweig rechnen. Auch in Braunschweig gibt es keine Leinenpflicht. Denn müssen die Hunde in der Nähe von bestimmten Orten wie Grünanlagen oder Schulen immer an der Leine geführt werden.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg ?

Hunde müssen in Oldenburg ganzjährig an der Leine geführt werden. Dies ist im Innenstadtbereich des Wallrings, im Schlossgarten und im Eversten Holz seit Mitte Februrar 2016 der Fall. Hunde müssen außerdem vom 1. April bis zum 15. Juli in der übrigen freien Landschaft und im Wald angeleint werden. Pro Jahr bezahlen Hundebesitzer in Oldenburg 108 Euro für den ersten Hund jährlich, 132 Euro für den zweiten Hund und 168 Euro für den dritten Hund pro Jahr.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Osnabrück ?

Seit 01. Januar 2023 müssen Hundebesitzer mit 120 Euro für den ersten Hund jährlich, 204 Euro für den zweiten Hund, 600 Euro für jeden weiteren Hund und 756 Euro für gefährliche Hunde pro Jahr bezahlen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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