Inhalt
- 1 Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Niedersachsen
- 2 Wann muss ich meinen Hund anmelden ?
- 3 Sind Rentner in Niedersachsen von der Hundesteuer befreit ?
- 4 5 Tipps zur Hundehaftpflicht
- 5 Die Hundehaftpflichtversicherung für Hunde in Niedersachsen
- 6 Wie hoch ist die Hundesteuer in Niedersachsen ?
- 7 Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover ?
- 8 Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig ?
- 9 Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg ?
- 10 Wie hoch ist die Hundesteuer in Osnabrück ?
Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Niedersachsen
Grundsätzlich besteht in Niedersachsen die Pflicht, für seinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch werden zusätzlich Hundesteuern erhoben. Wer also einen Hund in Niedersachsen halten möchte, muss zunächst eine Sachkundeprüfung ablegen. In Niedersachsen gilt für gefährliche Hunde außerdem Maulkorbzwang und Leinenpflicht, insofern sich der jeweilige Hund außerhalb eines Grundstücks befindet, das ausbruchsicher ist. Für alle nicht gefährlichen Hunde gilt in Niedersachsen keine Leinenpflicht. Nichtsdestotrotz müssen Hunde laut Paragraph 2 „Allgemeine Pflichten“ so gehalten und geführt worden, dass sie keine Gefahr für die Ordnung und die öffentliche Sicherheit darstellen.
Die Gesetzeslage in Niedersachsen
Das Niedersächsische Gesetzt über das Halten von Hunden ist grundsätzlich bereits 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass die Hunde nicht durch Rasselisten vorverurteilt, sondern die Hundehalter in die Pflicht genommen werden. Somit muss jeder, der in Niedersachsen einen Hund halten möchte, zunächst einen Hundeführerschein, also eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese ist verpflichtend für alle Hundehalter und beschränkt sich nicht nur darauf, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht. Diese Prüfung verfügt über einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Das Niedersächsische Hundegesetzt sieht außerdem vor, dass Hunde durch einen Transponder gekennzeichnet sein müssen, wenn sie älter als sechs Monate sind. Zudem müssen Hunde bis zur Vollendung ihres siebten Lebensmonats ins zentrale Register aufgenommen werden und gemeldet sein.
Die Sachkundeprüfung in Niedersachsen
Um einen Hund in Niedersachsen halten zu können, muss hierfür die Sachkunde vorhanden sein und der Gemeinde auf Verlangen nachgewiesen werden können. Während die theoretische Sachkundeprüfung bereits abgelegt werden muss, bevor der Hund gehalten wird, wird die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt. In der theoretischen Prüfung werden einige Bereich abgefragt. So zum Beispiel das Sozialverhalten von Hunden, das Erziehen und Ausbilden von Hunden, die Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden, die Anforderungen an die Haltung eines Hundes und das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen. Die praktische Prüfung verlangt hingegen, dass die theoretischen Kenntnisse aus der Theorieprüfung auch in der Praxis angewandt werden können. Grundsätzlich legt jeder Prüfer die Gebühren für das Ablegen der Sachkundeprüfung selbst fest, sodass die Preise variieren können. In der Regel muss jedoch mit mindestens 80 Euro gerechnet werden.