blank
Leinenpflicht Niedersachsen 2026

Leinenpflicht in Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli, Wald, Städte und Ausnahmen

In Niedersachsen müssen Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Auf dieser Seite geht es bewusst nur um die Leinenpflicht: Wo sie gilt, welche Ausnahmen es gibt und was in Städten und Schutzgebieten zusätzlich zu beachten ist.

Leinenpflicht in Niedersachsen 2026 Regeln Ausnahmen und wichtige Bereiche im Überblick

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Zeitraum: 1. April bis 15. Juli
  • Ort: freie Landschaft in Niedersachsen
  • Dazu gehören: Wald, Wiesen, Felder, Gewässer und viele zugehörige Wege
  • Städte und Gemeinden: können zusätzliche Regeln festlegen
  • Freilaufflächen: können Ausnahmen ermöglichen, Beschilderung beachten

Kurzfazit

Vom 1. April bis 15. Juli gilt in der freien Landschaft Leinenpflicht. Außerhalb dieses Zeitraums können örtliche Sonderregeln gelten.


Wann gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen?

Die landesweite Leinenpflicht gilt jedes Jahr vom 1. April bis 15. Juli. Hintergrund ist der Schutz von Wildtieren während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Die Regel gilt in der sogenannten freien Landschaft. Dazu gehören insbesondere:

  • Wälder
  • Wiesen und Felder
  • Heiden, Moore und offene Landschaftsbereiche
  • Gewässer und Uferbereiche
  • zugehörige Wege in der freien Landschaft
Wichtig: Ein asphaltierter Weg ist nicht automatisch ausgenommen. Entscheidend ist, ob der Bereich rechtlich zur freien Landschaft gehört und ob zusätzliche örtliche Regeln gelten.

Gilt die Leinenpflicht auch im Wald?

Ja. Wälder gehören zur freien Landschaft. Vom 1. April bis 15. Juli sollten Hunde deshalb auch auf Waldwegen grundsätzlich angeleint geführt werden.

Gilt die Leinenpflicht auch an Seen und Gewässern?

Ja, auch Gewässer und Uferbereiche können zur freien Landschaft gehören. Zusätzlich können an Badeseen, in Naturschutzgebieten oder an Hundestränden eigene Regeln gelten.

Was bedeutet „freie Landschaft“?

Gemeint sind vor allem Wald und übrige freie Landschaft einschließlich der dazugehörigen Wege und Gewässer. Private Gärten, Hofräume oder allgemeine Verkehrsflächen fallen nicht automatisch darunter. Kommunale Anleinpflichten können trotzdem zusätzlich gelten.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Hunde bei rechtmäßiger Jagdausübung
  • Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung
  • Hütehunde im Einsatz
  • Diensthunde von Polizei, Bundespolizei oder Zoll
  • Assistenzhunde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Darf mein Hund auf einer Hundefreilauffläche frei laufen?

Grundsätzlich ja, wenn die Fläche ausdrücklich als Freilauffläche ausgewiesen ist und dort keine besondere Einschränkung gilt. Beschilderung und kommunale Hinweise gehen vor.

Leinenpflicht in Hannover

In Hannover gelten zusätzlich örtliche Vorgaben, unter anderem für bestimmte Grünanlagen, Innenstadtbereiche und sensible Einrichtungen. Hundeauslaufflächen können Freilauf ermöglichen.

Leinenpflicht in Braunschweig

Auch in Braunschweig gilt vom 1. April bis 15. Juli die landesweite Anleinpflicht in der freien Landschaft. Zusätzlich sollten örtliche Hinweise und ausgewiesene Freilaufflächen beachtet werden.

Leinenpflicht in Oldenburg

In Oldenburg gilt ebenfalls die landesweite Regel. Zusätzlich bestehen örtliche Vorgaben für einzelne Grünanlagen und andere Bereiche.

Was droht bei Verstößen?

Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Besonders problematisch wird es, wenn ein Hund Wildtiere hetzt, verletzt oder sich der Kontrolle des Halters entzieht.

Praktische Tipps

  • Vom 1. April bis 15. Juli in Wald, Feld und freier Landschaft anleinen.
  • In Städten zusätzlich auf Schilder und kommunale Regeln achten.
  • Für Freilauf ausgewiesene Hundefreilaufflächen nutzen.
  • In Schutzgebieten besonders vorsichtig sein.
Mein Tipp aus der Praxis: Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gebiet zur freien Landschaft gehört, ist Anleinen die sichere Variante.

Was gilt zusätzlich für Hundehalter in Niedersachsen?

Hundehaftpflicht, Chip, Register und Sachkunde sind eigene Themen und werden auf separaten Seiten behandelt:

Hundehaftpflicht Pflicht in Niedersachsen

Hundesteuer, Hunderegister, Chip und Sachkunde in Niedersachsen

FAQ zur Leinenpflicht in Niedersachsen

Wann gilt die Leinenpflicht?

Vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft.

Gilt sie auch im Wald?

Ja.

Gilt sie an Seen und Flüssen?

Ja, Gewässer und Uferbereiche können zur freien Landschaft gehören.

Darf mein Hund auf einer Hundefreilauffläche frei laufen?

Ja, sofern die Fläche entsprechend ausgewiesen ist und keine Sonderregel gilt.

Kann es außerhalb des Zeitraums Leinenpflicht geben?

Ja. Städte, Gemeinden und Schutzgebiete können zusätzliche oder ganzjährige Regeln vorsehen.

Fazit

Die Kernregel ist einfach: Vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft in Niedersachsen an die Leine. Zusätzlich können örtliche Regeln gelten.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie im Zweifel die Informationen Ihrer Kommune oder des jeweiligen Schutzgebiets.

7 Kommentare

  1. blank Klausi sagt:

    Das ist schon sehr verwirrend. Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen warum das mit der Leinenpflicht überall anders ist. Wir sind letztes Jahr umgezogem und hier in Hannover ist das anders als auf dem Dorf von dem wir kommen.

  2. blank Thomas sagt:

    Ich bin der Meinung, das das mit der Leinenpflicht arg übertrieben ist. das ist doch nur eine Erfindung von irgendwelchen Jägern, die mehr Wild zum abknallen haben wollen. Man muß doch nur mal sehen, in welchen Schichten es früher Jäger gab. Alles irgendwelche Bonzen. Die hatten natürlich auch den Einfluß um solche blöden Verordnungen auf den Weg zu bringen. Hier in Wolfsburg sind die Hunde 7 Monate an die Leine gefesselt. Echt schon mies sowas. Was die Brut und Setzzeit betrifft, finde ich es echt spaßig, das mein Hund an die Leine muß, die Förster aber ihre Leute in die Wälder zum Bäume fällen schicken. Echt schon seltsam. da sind dann brütende Vögel unwichtig.

  3. blank Silvia Eiden sagt:

    Ich finde das mit der Leinenpflicht ist Tierquälerei. Viele Hunde haben einen starken Bewegungsdran und laufen sehr gerne. Um dem Gerecht zu werden, benötigen Sie Freilauf. Auch wissen wir selber wie wichtig Bewegung ist und dann zwingen wir diese Tiere, die vom Wolf abstammen und daher Lauftiere sind an die Leine. Und den Rest des Tages sitzen sie in der Wohnung fest und aus lauter Verzweiflung fressen sie sich dann dick und rund oder werden aggressiv. Selbst im Wasser soll der Hund angeleint bleiben; na das machen Sie mir mal bitte vor!? Ich finde jeder Halter sollte einen Hunde-Führerschein machen und dann mit dem Hund eine Hundeschule besuchen und eine Freilaufprüfung ablegen. Damit wäre vieles einfacher und artgerechter. Auch finde ich die sogenannten Hunde-Freilaufflächen (Auf denen Hunde übrigens zum Teil auch angeleint werden müssen) bescheuert; viel zu klein, viel zu wenige und dann haben sie mal einen Chihuahua der dann unter lauter Riesen frei laufen darf; na super, das macht wirklich keinen Spaß und ist für kleine Hunde sau gefährlich. Auch wenn die „Großen“ wirklich nur spielen wollen, reicht ein falscher Tritt und das Tier bricht sich das Rückrat. Danke, aber Hundesteuer darf ich zahlen!? Ausserdem finde ich diese Regelung total ungerecht im Vergleich zu Katzen. Also mein Hund hat noch nie Tiere getötet. Aber die Katzen in meiner Nachbarschaft „killen“ ständig den gesamten Vogelnachwuchs in meinem Garten. Vor allem Nestflüchter wie Amseln haben keine Chance. Aber das wird akzeptiert!!!!

  4. blank Thomas sagt:

    Ich finde persönlich dass die verschiedenen Regeln einfach Irrenführend sind. Aber abgesehen davon finde ich ,dass einen Hund gehört an der Leine, und da gibt’s keine Argumente die dagegen sprechen können. Wenn ich mir nur die gefährliche Hunde ansehen und noch freilaufend , da frage mich WER konnte solche Gesetze verabschieden? Das ist Verantwortungslos gegenüber Menschen die sich vielleicht in unmittelbare Nähe befinden können. Hier möchte ich ganz zielgenau Menschen erwähnen die mit Herzkrankheiten zu kämpfen haben die noch auf freilaufend Kampfhund aufpassen müssen. Diese Hunde müssen ganz besonders behandelt werden damit Menschen nicht zu Schaden kommen können. Ich lese , Leinenpflicht in der But und Setzzeit aber Kinder und AlteKranke Menschen werden nicht Mal erwähnt. Ich fordere die Niedersächsischen Regierung diese spüren nach zu bessern, und Kampfhunde separat zu behandeln.

  5. blank Rose sagt:

    Zum Thema Kleinhund im Auslauf. Es gibt so viele Kleinhunde, die genauso viel Bewegung brauchen, wie große und das müssen sie auch an der Leine tun. Man kann ja lange Schleppleinen verwenden. Warum soll das Leben von Kleinhunden und ihren Haltern zur Hölle gemacht werden, weil Hinz und Kunz seine Hirtenhunde, Retriever, Jagdhunde, etc. frei laufen lassen dürfen und davon 90% nichtmal einen sicheren Rückruf beherrschen?
    Hundeführerschein ab einer Größe vom Jack Russell wäre mehr als sinnvoll und eine generelle Leinenpflicht für Hunde, die draussen auf alles zulaufen, was sie mal eben interessiert, egal was Herrchen da im Hintegrund sagt.
    Haben Sie mal einen Kleinhundbesitzer gefragt, wie es so ist, wenn man einem Hund seine Bewegung geben muss, der zu Recht defensiv ist, weil man ihn schon mehrfach niedergetrampelt oder von oben bis unten ungefragt abgeleckt hat? So extrem viele Hunde haben pöbelndes und unfreundliches Verhalten anderen Hunden gegenüber und leider trifft das dann auch meist auf die Halter zu.
    Im Wald von einem jungen Schäfi angegriffen zu werden, der deutlich nicht „nur spielen“ will, sondern den Kleinsthund für ein Wiesel hält und es dem verzweifelten Frauchen versucht aus der Hand zu schnappen, ist kein Einzelfall. Immer wieder höre ich um mich herum, wie viele kleinere Tiere von der Rasse „Der tut nix“ totgebissen werden. Fun fact: Die kleinen sind dabei angeleint.
    Nur weil der Hund vom Wolf abstammt, ist es nicht ein Indikator für artgleiches Verhalten. Wölfen wird rüpelhaftes Verhalten im Rudel nämlich nicht gestattet. Freiheit bedeutet für den Hund auch frei von seinem eigenen Trieb in dieser Welt zurecht kommen zu können. Wer Freiheit mit leinenlos gleichsetzt, hat den Hund nicht verstanden.
    Seinen Hund alle paar Meter hochnehmen zu müssen, weil schon wieder so ein toller freier Hund ohne Herrhen auf uns zugaloppiert kommt und zu merken, dass der Pfiff aus der Ferne Null bewirkt, ist jedenfalls eine Zumutung. Ihr schränkt uns damit auch extrem ein.

  6. blank Carolin sagt:

    Ich habe keinen Hund und keine besondere Beziehung zu diesem Tier. Erst seitdem ich Kinder habe, denke ich mehr über Hunde und deren Besitzer nach aufgrund folgender Situationen:

    – Täglich ermahnen ich meine Kleinkinder auf dem Gehweg zu bleiben und bloß nicht über den Wiesenstreifen daneben zu laufen, um nicht von einem Hundehaufen in den nächsten zu treten.

    – Ich musste die Kinder schon unzählige Male auf den Arm nehmen, weil Hunde auf sie zuliefen und dabei den Rückruf des Herrchens ignorierten.

    – Spaziergänge im Wald und auf Feldwegen empfinde ich als besonders stressig, weil die Tiere meistens frei laufen. Und Kleinkinder häufig rennen! Wir gehen dann auch mal zwischen den Bäumen hindurch zum Stöcke- und Pilzesammeln. Ich habe immer Angst, dass das die Neugier und den Jagtrieb der Hunde weckt.

    – Ich bin schon mit dem Fahrrad gestürzt, weil Hunde auf dem geteilten Fahrrad-/Fußgängerweg ohne Leine kreuz-und quer gelaufen sind.

    – Und ich möchte es einfach nicht, dass ein Hund, der „lieb ist und nur spielen will“ an meinem Kind herumschnuppern ! Nein!

    – Ich bin selbst schon einmal auf dem Fahrrad von einem Hund verfolgt und einmal als Kind und dann später noch einmal als Erwachsene gebissen worden.

    Meiner Meinung nach gehören alle Hunde überall und zu jeder Zeit an die Leine. Besitzer sollten mit ihrem Tier zur Hundeschule verpflichtet werden. Ich verstehe natürlich auch den großen Aufschrei nach artgerechter Haltung durch mehr Freilauf. Ich möchte auch, dass es Hunden gut geht. Die Städte müssen viel mehr Freiflächen für Hunde schaffen, die groß genug und abwechslungsreich sind. In ländlichen Bereichen ist das sicherlich einfacher als in Städten. Und generell würde ich mir natürlich wünschen, dass mehr Leute VOR der Anschaffung eines Tieres überlegen, ob sie ihr Tier in der Umgebung, in der sie leben, überhaupt artgerecht halten können…

  7. blank Jessica sagt:

    Der Leinenzwang überall ist Tierquälerei! Dann sollen die Menschen doch zu Hause bleiben, wenn sie vor allem draußen Angst haben. Einfach nur schlimm! Die nervigen Gören dürfen einem überall auf den Kecks gehen, aber Hunde sind zu viel. Wir Menschen leben nicht allein auf diesem Planeten. Wann kapieren die Leute das endlich! Was sich die Menscheut herausnimmt ist einfach ein Unding!
    Ich jogge und fahre mein Lenen lang Fahrrad. Mich hat in 45 Jahren noch kein Hund verfolgt oder angegriffen.
    Nicht mal in Griechenland oder andren Ländern, wo es wilde Hunde gibt. Einfach nur egoistisch und schlimm, auch ein Teil der Kommentare hier. Meine Güte!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz-Übersicht
Hundehaftpflichtplus

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.