Leinenzwang und Leinenpflicht

Leinenpflicht und Leinenzwang für Hunde

Leinenpflicht in Niedersachsen

Wer im Bundesland Niedersachsen mit seinem Hund unterwegs ist, sollte die Bestimmungen zur Leinenpflicht kennen. Diese sind deutlich abgegrenzt, wobei es einige Ausnahmen für die Vierbeiner gibt. In jedem Fall lohnt es sich, im Vorfeld entsprechende Informationen einzuholen, da die Strafen bei Nichtbeachtung deutlich ausfallen.

Während bestimmter Zeiträume gilt generelle Leinenpflicht.

In Niedersachsen besteht in der sogenannten freien Landschaft zwischen 01. April und 15. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.

Das ist im § 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung so geregelt, wobei sich der Begriff der freien Landschaft auf sämtliche Waldflächen und Gewässer, aber auch bebaute Ortsteile bezieht. Im Naturschutzgebiet in Niedersachsen gilt die generelle Leinenpflicht im übrigen während des ganzen Jahres. Auch wenn Hundehalter der Meinung sind, dass die als Hundefreilaufflächen ausgewiesenen Wiesen von der Pflicht, den Hund an die Leine zu nehmen, ausgenommen sind, ist dies ein Irrtum. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten sie sich deshalb bei ihrem jeweiligen Wohnsitz bzw. der zuständigen Gemeinde nach den genauen Regelungen erkundigen.Warum die Leinenpflicht gilt
Der exakt definierte Zeitraum, während dem die generelle Leinenpflicht in Niedersachsen gilt, hat einen bestimmten Hintergrund. Dabei handelt es sich nämlich um die vorwiegende Brutzeit von Feldhasen, Dachsen oder Rehen und bestimmten Vogelarten. Während dieser Phase sind die Tiere in ihren Fluchtoptionen stark eingeschränkt oder es besteht sogar die Gefahr, dass sie ihr Brutgeschehen komplett einstellen. Mit der Leinenpflicht, die im übrigen nicht nur für die knapp 1,1 Millionen Hektar Waldfläche gilt, sondern auch für die Feldmark und die Bachufer, wird sichergestellt, dass die brütenden Tierarten nicht gestört werden.

Ausnahmen von der Leinenpflicht Niedersachsen

Es gibt einige Ausnahmen in Bezug auf die generelle Leinenpflicht in Niedersachsen. Diese gelten unter anderem innerhalb von Gebäuden, aber auch in privaten Gärten sowie auf Hofflächen. Befinden sich diese Flächen im Eigentum des Hundehalters, kann er seine Vierbeiner hier frei laufen lassen. Abgesehen davon gilt das Gesetz der Leinenpflicht nicht für Hunde, die rechtmäßig als Rettungshunde oder zur Blindenführung bzw. zum Hüten gehalten werden. Auch Polizei- und Zollhunde sind von der Ausnahmeregelung umfasst.

Gefährlich eingestufte Tiere werden nicht gesondert behandelt
Die Regelung zur generellen Leinenpflicht gilt allgemein für alle Hunde, kein Tier wird in Niedersachsen aufgrund seiner Abstammung oder Herkunft als gefährlich eingestuft. Um dies auszulösen, muss es konkrete Gefährdungsvorfälle gegeben haben und ein sogenannter Wesenstest vorliegen. Wird ein Vierbeiner als gefährlich eingestuft, kommt die Leinen- und Maulkorbpflicht zur Anwendung.

Leinenpflicht in Hannover

Die Regelungen zur Brut- und Setzzeit, die für die Leinenpflicht einen engen Zeitraum vorsehen, gelten im direkten Stadtbereich von Hannover nicht. Auch wenn es innerhalb des Stadtgebietes für sämtliche Grün- und Parkanlagen eine Leinenvorschrift gibt. Von dieser können sich die Hundehalter jedoch durch Ablegung einer speziellen Freilaufprüfungbefreien. Dazu muss eine Begleithundeprüfung oder aber ein Hundeführschein des Verbandes für Deutsches Hundewesen bzw. eine gleichwertige Prüfung abgelegt werden.

Die Regelung, Hunde während der Brut- und Seitzzeit an der Leine führen zu müssen, gelten für einige Gebiete in und um Hannover. Davon betroffen sind weite Teile von Ellenriede und dem Bornumer Holz, aber auch die Große Heide sowie der Seehorst. Auch die Landschaftsschutzgebiete Alte Bult sowie Benther Berg-Südaue und Kronsberg bzw. Obere Wietze und Miesburger Wald und die Laher Wiesen sind Gebiete mit dem geregelten Leinenzwang.

Art und Länge der Leine ist definiert
Wer in Hannover mit seinem Hund an der Leine unterwegs ist, sollte beachten, dass für die Innenstadt und die darin befindlichen öffentlichen Anlagen eine Leinenlänge von 1,5 Meter vorgeschrieben ist. In der freien Landschaft bzw. in Wäldern kann die Leine auch länger ausfallen, allerdings muss laut Angaben der Stadt sicher gestellt sein, dass der Hund nicht streunen oder stöbern kann.

Leinenpflicht in Braunschweig genau geregelt

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch in Braunschweig die Hunde an der Leine geführt werden. Dies ist vor allem zum Schutz der Wildtiere für den Zeitraum zwischen 01. April und 15. Juli, gedacht. Ganzjährig gilt das auch in bestimmten Orten innerhalb des Stadtgebietes. In den öffentlichen Parkanlagen wie dem Bürgerpark oder dem Inselwallpark bzw. der Grünanlage des Löwenwalls sowie im Prinz-Albrecht-Park dürfen die Vierbeiner grundsätzlich nur an der Leine geführt werden. Dies gilt auch für den Ostteil des Richmond Parks sowie den Museumpark, den Theaterpark sowie den ViewegsGarten. Auch die Naturschutzgebiete Riddagshausen sowie Braunschweiger Okeraue bzw. dem Lammer Holz und dem Schapener Forst stehen unter der Anordnung der ganzjährigen Anleinpflicht für Hunde.

Einen Schritt weiter, nämlich zum generellen Betretungsverbot für Hunde, geht die Stadt Braunschweig auf städtischen Kinderspiel- und Jugendplätzen sowie anderen Flächen, die durch entsprechende Hinweisschilder zum Spielen und Liegen gekennzeichnet sind. Dazu gehören auch der Schul- und Bürgergarten, wobei auch auf den historischen Friedhöfen St.-Petri-Friedhof und Ehemaliger Friedhof der St.Martini-Gemeinde sowie dem St.Ulrich-Brpdern-Friedhof und dem St.Nicolai-Friedhofeine Anwesenheit von Hunden nicht erlaubt ist.

Eine Ausnahme von diesen Vorschriften zum Leinenzwang bzw. dem generellen Mitführverbot gelten wie im übrigen Bundesgebiet für Assistenzhunde, die zum Schutz bzw. zur Unterstützung von beeinträchtigen Personen ausgebildet sind und diese begleiten.

Leinenpflicht Oldenburg

In Oldenburg gibt es ebenfalls eine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden. In Oldenburg gibt es möglicherweise auch spezifische Regelungen und Vorschriften, die Hundehalter beachten müssen. Es empfiehlt sich, sich bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ordnungsamt über die genauen Regelungen zu informieren.

Strafen bei Nichteinhaltung der Leinenpflicht in Niedersachsen

Hundehalter, die ihr Tier in Niedersachsen trotz Leinenpflicht frei laufen lassen, müssen im Ernstfall mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Zum einen kann das eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 5000 Euro sein. Zum anderen ist es Jägern in Niedersachsen erlaubt, wildernde Hunde zu töten, wenn sich der dazugehörige Halter nicht im Bereich der sogenannten Einwirkungsmöglichkeit befindet. Auch wenn letzteres in der Realität eher selten vorkommt, ist es an fürsorglichen Hundehaltern, jegliches Risiko zu vermeiden und den Hund vorschriftsmäßig anzuleinen.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Niedersachsen

Ja, in Niedersachsen müssen Hunde in der Regel an der Leine geführt werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie z.B. in gekennzeichneten Freilaufflächen.

In Niedersachsen dürfen Hunde in gekennzeichneten Freilaufflächen ohne Leine frei laufen. Außerhalb dieser Bereiche müssen sie an der Leine geführt werden. Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft. Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli.

Verstöße gegen die Leinenpflicht in Niedersachsen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Leinenpflicht in Niedersachsen liegt bei dem Halter des Hundes.

Ja, die Leinenpflicht gilt auch in Wäldern und auf Feldern in Niedersachsen, es sei denn, es handelt sich um gekennzeichnete Freilaufflächen.

Ist die Leinenpflicht übertrieben ?

Ist die Leinenpflicht übertrieben ?

Sind Sie der Meinung die Leinenpflicht ist in Niedersachsen übertrieben ?

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7 Kommentare

  1. blank Klausi sagt:

    Das ist schon sehr verwirrend. Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen warum das mit der Leinenpflicht überall anders ist. Wir sind letztes Jahr umgezogem und hier in Hannover ist das anders als auf dem Dorf von dem wir kommen.

  2. blank Thomas sagt:

    Ich bin der Meinung, das das mit der Leinenpflicht arg übertrieben ist. das ist doch nur eine Erfindung von irgendwelchen Jägern, die mehr Wild zum abknallen haben wollen. Man muß doch nur mal sehen, in welchen Schichten es früher Jäger gab. Alles irgendwelche Bonzen. Die hatten natürlich auch den Einfluß um solche blöden Verordnungen auf den Weg zu bringen. Hier in Wolfsburg sind die Hunde 7 Monate an die Leine gefesselt. Echt schon mies sowas. Was die Brut und Setzzeit betrifft, finde ich es echt spaßig, das mein Hund an die Leine muß, die Förster aber ihre Leute in die Wälder zum Bäume fällen schicken. Echt schon seltsam. da sind dann brütende Vögel unwichtig.

  3. blank Silvia Eiden sagt:

    Ich finde das mit der Leinenpflicht ist Tierquälerei. Viele Hunde haben einen starken Bewegungsdran und laufen sehr gerne. Um dem Gerecht zu werden, benötigen Sie Freilauf. Auch wissen wir selber wie wichtig Bewegung ist und dann zwingen wir diese Tiere, die vom Wolf abstammen und daher Lauftiere sind an die Leine. Und den Rest des Tages sitzen sie in der Wohnung fest und aus lauter Verzweiflung fressen sie sich dann dick und rund oder werden aggressiv. Selbst im Wasser soll der Hund angeleint bleiben; na das machen Sie mir mal bitte vor!? Ich finde jeder Halter sollte einen Hunde-Führerschein machen und dann mit dem Hund eine Hundeschule besuchen und eine Freilaufprüfung ablegen. Damit wäre vieles einfacher und artgerechter. Auch finde ich die sogenannten Hunde-Freilaufflächen (Auf denen Hunde übrigens zum Teil auch angeleint werden müssen) bescheuert; viel zu klein, viel zu wenige und dann haben sie mal einen Chihuahua der dann unter lauter Riesen frei laufen darf; na super, das macht wirklich keinen Spaß und ist für kleine Hunde sau gefährlich. Auch wenn die „Großen“ wirklich nur spielen wollen, reicht ein falscher Tritt und das Tier bricht sich das Rückrat. Danke, aber Hundesteuer darf ich zahlen!? Ausserdem finde ich diese Regelung total ungerecht im Vergleich zu Katzen. Also mein Hund hat noch nie Tiere getötet. Aber die Katzen in meiner Nachbarschaft „killen“ ständig den gesamten Vogelnachwuchs in meinem Garten. Vor allem Nestflüchter wie Amseln haben keine Chance. Aber das wird akzeptiert!!!!

  4. blank Thomas sagt:

    Ich finde persönlich dass die verschiedenen Regeln einfach Irrenführend sind. Aber abgesehen davon finde ich ,dass einen Hund gehört an der Leine, und da gibt’s keine Argumente die dagegen sprechen können. Wenn ich mir nur die gefährliche Hunde ansehen und noch freilaufend , da frage mich WER konnte solche Gesetze verabschieden? Das ist Verantwortungslos gegenüber Menschen die sich vielleicht in unmittelbare Nähe befinden können. Hier möchte ich ganz zielgenau Menschen erwähnen die mit Herzkrankheiten zu kämpfen haben die noch auf freilaufend Kampfhund aufpassen müssen. Diese Hunde müssen ganz besonders behandelt werden damit Menschen nicht zu Schaden kommen können. Ich lese , Leinenpflicht in der But und Setzzeit aber Kinder und AlteKranke Menschen werden nicht Mal erwähnt. Ich fordere die Niedersächsischen Regierung diese spüren nach zu bessern, und Kampfhunde separat zu behandeln.

  5. blank Rose sagt:

    Zum Thema Kleinhund im Auslauf. Es gibt so viele Kleinhunde, die genauso viel Bewegung brauchen, wie große und das müssen sie auch an der Leine tun. Man kann ja lange Schleppleinen verwenden. Warum soll das Leben von Kleinhunden und ihren Haltern zur Hölle gemacht werden, weil Hinz und Kunz seine Hirtenhunde, Retriever, Jagdhunde, etc. frei laufen lassen dürfen und davon 90% nichtmal einen sicheren Rückruf beherrschen?
    Hundeführerschein ab einer Größe vom Jack Russell wäre mehr als sinnvoll und eine generelle Leinenpflicht für Hunde, die draussen auf alles zulaufen, was sie mal eben interessiert, egal was Herrchen da im Hintegrund sagt.
    Haben Sie mal einen Kleinhundbesitzer gefragt, wie es so ist, wenn man einem Hund seine Bewegung geben muss, der zu Recht defensiv ist, weil man ihn schon mehrfach niedergetrampelt oder von oben bis unten ungefragt abgeleckt hat? So extrem viele Hunde haben pöbelndes und unfreundliches Verhalten anderen Hunden gegenüber und leider trifft das dann auch meist auf die Halter zu.
    Im Wald von einem jungen Schäfi angegriffen zu werden, der deutlich nicht „nur spielen“ will, sondern den Kleinsthund für ein Wiesel hält und es dem verzweifelten Frauchen versucht aus der Hand zu schnappen, ist kein Einzelfall. Immer wieder höre ich um mich herum, wie viele kleinere Tiere von der Rasse „Der tut nix“ totgebissen werden. Fun fact: Die kleinen sind dabei angeleint.
    Nur weil der Hund vom Wolf abstammt, ist es nicht ein Indikator für artgleiches Verhalten. Wölfen wird rüpelhaftes Verhalten im Rudel nämlich nicht gestattet. Freiheit bedeutet für den Hund auch frei von seinem eigenen Trieb in dieser Welt zurecht kommen zu können. Wer Freiheit mit leinenlos gleichsetzt, hat den Hund nicht verstanden.
    Seinen Hund alle paar Meter hochnehmen zu müssen, weil schon wieder so ein toller freier Hund ohne Herrhen auf uns zugaloppiert kommt und zu merken, dass der Pfiff aus der Ferne Null bewirkt, ist jedenfalls eine Zumutung. Ihr schränkt uns damit auch extrem ein.

  6. blank Carolin sagt:

    Ich habe keinen Hund und keine besondere Beziehung zu diesem Tier. Erst seitdem ich Kinder habe, denke ich mehr über Hunde und deren Besitzer nach aufgrund folgender Situationen:

    – Täglich ermahnen ich meine Kleinkinder auf dem Gehweg zu bleiben und bloß nicht über den Wiesenstreifen daneben zu laufen, um nicht von einem Hundehaufen in den nächsten zu treten.

    – Ich musste die Kinder schon unzählige Male auf den Arm nehmen, weil Hunde auf sie zuliefen und dabei den Rückruf des Herrchens ignorierten.

    – Spaziergänge im Wald und auf Feldwegen empfinde ich als besonders stressig, weil die Tiere meistens frei laufen. Und Kleinkinder häufig rennen! Wir gehen dann auch mal zwischen den Bäumen hindurch zum Stöcke- und Pilzesammeln. Ich habe immer Angst, dass das die Neugier und den Jagtrieb der Hunde weckt.

    – Ich bin schon mit dem Fahrrad gestürzt, weil Hunde auf dem geteilten Fahrrad-/Fußgängerweg ohne Leine kreuz-und quer gelaufen sind.

    – Und ich möchte es einfach nicht, dass ein Hund, der „lieb ist und nur spielen will“ an meinem Kind herumschnuppern ! Nein!

    – Ich bin selbst schon einmal auf dem Fahrrad von einem Hund verfolgt und einmal als Kind und dann später noch einmal als Erwachsene gebissen worden.

    Meiner Meinung nach gehören alle Hunde überall und zu jeder Zeit an die Leine. Besitzer sollten mit ihrem Tier zur Hundeschule verpflichtet werden. Ich verstehe natürlich auch den großen Aufschrei nach artgerechter Haltung durch mehr Freilauf. Ich möchte auch, dass es Hunden gut geht. Die Städte müssen viel mehr Freiflächen für Hunde schaffen, die groß genug und abwechslungsreich sind. In ländlichen Bereichen ist das sicherlich einfacher als in Städten. Und generell würde ich mir natürlich wünschen, dass mehr Leute VOR der Anschaffung eines Tieres überlegen, ob sie ihr Tier in der Umgebung, in der sie leben, überhaupt artgerecht halten können…

  7. blank Jessica sagt:

    Der Leinenzwang überall ist Tierquälerei! Dann sollen die Menschen doch zu Hause bleiben, wenn sie vor allem draußen Angst haben. Einfach nur schlimm! Die nervigen Gören dürfen einem überall auf den Kecks gehen, aber Hunde sind zu viel. Wir Menschen leben nicht allein auf diesem Planeten. Wann kapieren die Leute das endlich! Was sich die Menscheut herausnimmt ist einfach ein Unding!
    Ich jogge und fahre mein Lenen lang Fahrrad. Mich hat in 45 Jahren noch kein Hund verfolgt oder angegriffen.
    Nicht mal in Griechenland oder andren Ländern, wo es wilde Hunde gibt. Einfach nur egoistisch und schlimm, auch ein Teil der Kommentare hier. Meine Güte!

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