Hundehaftpflicht und Hundesteuer in Bayern

Hundesteuer und Hundehaftpflicht Bayern

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Brandenburg

Bei der Haltung von gefährlichen Hunden sieht das Bundesland Brandenburg den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vor. Hunde, die nicht in jene Kategorie eingestuft werden, benötigen diese nicht, dennoch ist eine derartige Versicherung empfehlenswert. Kosten, die auf jeden Hundehalter zukommen, liegen in der Hundesteuer und müssen an die Gemeinde gezahlt werden. Aufgrund dessen fällt die Höhe der Steuer im Land Brandenburg auch differenziert aus. Die Landes- und Gemeindeebene regelt zudem die Leinen- und Maulkorbpflicht.

Die Höhe der Hundesteuer im Land Brandenburg

Sowohl die Festsetzung als auch die Erhebung einer Hundesteuer liegt in dem Zuständigkeitsbereich der Kommunen und Gemeinden, was übrigens in der gesamten Bundesrepublik Deutschland so gehandhabt wird. Aus diesem Grund gibt es im Land Brandenburg keine einheitliche Höhe der Hundesteuer. Allgemein kann gesagt werden, dass die Hundesteuer in Brandenburg zwischen einer Summe von 24 Euro und 120 Euro. Bei gefährlichen Hunderassen kann es teilweise zu weitaus höheren Steuern kommen.

Die Hundesteuer in Potsdam

In der Stadt Potsdam wird über die Hundehalterverordnung vom Land Brandenburg hinausgegangen und sieht eine weitreichende Leinenpflicht vor. Des Weiteren gibt es im Potsdam nur ein Hundeauslaufgebiet, welches speziell ausgewiesen ist und dieses befindet sich am Babelsberger Park. Und so sieht die Höhe der Hundesteuer in Potsdam aus:

– bei ersten Hund liegt die Hundesteuer bei 108 Euro
– beim zweiten Hund 144 Euro
– jeder weitere Hund 192 Euro
– Halter von Kampfhunden zahlen 648 Euro

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden – Ein Überblick über Fristen und Regelungen

Die Hundesteuer ist eine jährliche Abgabe, die von Hundebesitzern in vielen Bundesländern gezahlt werden muss. Doch wann muss die Hundesteuer bezahlt werden? Die Fristen und Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen in der eigenen Stadt oder Gemeinde zu informieren.

In der Regel muss die Hundesteuer bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gezahlt werden. Es ist jedoch möglich, dass in einigen Städten oder Gemeinden abweichende Fristen gelten. In einigen Fällen kann die Hundesteuer auch quartalsweise oder halbjährlich bezahlt werden.

Es ist wichtig, sich über die Fristen und Regelungen in der eigenen Stadt oder Gemeinde zu informieren, um sicherzustellen, dass die Hundesteuer rechtzeitig und in voller Höhe gezahlt wird. Verzögert oder unvollständig bezahlte Hundesteuern können zu Mahngebühren oder sogar Strafen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe der Fristen und Regelungen für die Hundesteuer je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein können. Es ist wichtig, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und die Hundesteuer rechtzeitig zu zahlen, um Mahngebühren oder Strafen zu vermeiden.

Tipps zur Hundehaftpflicht

Brandenburg und die Leinen- und Maulkorbpflicht

Gemäß des Paragrafen 3 innerhalb der Hundehalterverordnung, können Hundebesitzer sämtliche Vorgaben zur Leinen– und Maulkorbpflicht entnehmen. Bei öffentlichen Ereignissen, bei denen sich viele Menschen aufhalten wie z.B. in Grün- und Parkanlagen, Fußgängerzonen, Camping- und Sportplätzen, Verwaltungsgebäuden oder Einkaufszentren müssen Hunde an einer Leine gehalten werden, welche maximal zwei Meter lang sein darf. Handelt es sich um Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, müssen diese außerhalb der eigenen vier Wände bzw. des eingehegten Besitztums, an jedem anderen Ort an einer Leine geführt werden, mit einer maximalen Länge von zwei Metern und zudem einen Maulkorb tragen. Gekennzeichnete Hundeauslaufgebiete erlauben die Führung von Hunden ohne Leine, was auch gültig für gefährliche Hunde ist. Jedoch müssen gefährliche Tiere auch hier einen Maulkorb bekommen. Den Kommunen ist es zudem freigestellt, weitere rechtliche Vorschriften zu erstellen, welche über diese genannten hinausgehen.

Das Land Brandenburg sieht vor, dass Hunde in Badeanstalten, Badestellen, ausgewiesenen Liegeplätzen und Kinderspielplätzen verboten sind. Außerdem dürfen keine der nachfolgenden Rassen gehalten werden und auch die Kreuzung ist verboten:

– Tosa Inu
– Staffordschire Bullterrier
– American Staffordshire Terrier
– American Pitbull Terrier
– Bullterier

Wer vor jener Gesetzesänderung schon in dem Besitz einer der oben genannten Rassen war, kann diese behalten, allerdings muss eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Personenschäden muss die Mindestversicherungssumme 500.000 Euro betragen und für alle anderen Schäden 250.000 Euro. Handelt es sich um eine Neuanschaffung einer solchen Rasse, ist diese strikt untersagt. Halter benötigen eine Genehmigung ihrer Gemeinde, wenn sie einen der nachfolgenden Rassen oder Kreuzungen anschaffen möchten:

– Rottweiler
– Mastiff
– Dobermann
– Alano
– Mastino Napoletano
– Bullmastiff
– Mastin Español
– Perro de Presa Mallorquin
– Perro de Presa Canario
– Cane Corso
– Dogue de Bordeaux
– Dogo Argentino
– Fila Brasileiro

Hundehaftpflicht Beitragshöhe

Die Hundehaftpflichtversicherung im Land Brandenburg

Im Jahr 2004 trat im Land Brandenburg die Hundehalterverordnung in Kraft und seitdem verpflichtet Brandenburg Hundehalter von gefährlichen Rassen dazu, dass sie eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. Der Nachweis einer solchen Versicherung entfällt, wenn es sich um ein Tier handelt, welches nicht zu jener Kategorie zugehörig ist. Es ist diesen Haltern jedoch trotzdem ans Herz zu legen, eine solche Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Aus vielen Statistiken geht hervor, dass auch Hunde, die nicht zu den sogenannten „Kampfhunden“ zählen, enorme Personen- und Sachschäden verursachen können. Es ist allgemein bekannt, dass auch jede andere Hunderasse fremdes Eigentum zerstören und beißen kann. Somit kann es durchaus auch in diesen Fällen dazu kommen, dass Schadensersatzansprüche erhoben werden, welche von der herkömmlichen Haftpflicht nicht gedeckt sind. Hat der Halter dann in so einer Situation keine spezielle Tierversicherung, dann kann dies zu einer hohen finanziellen Belastung führen.

Eine Hundehaftpflichtversicherung und deren Kosten in Brandenburg

Hundehaftpflichtversicherungen und deren Kosten sind maßgeblich von den individuellen Umständen abhängig. Halter, welche sich auf die Suche nach einer entsprechenden Versicherung machen, sollten sich in jedem Fall Zeit zum Vergleichen nehmen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist unter anderem abhängig von der Hunderasse und der Höhe der anvisierten Deckungssumme. Um einem bösen Erwachen im Fall der Fälle vorzubeugen, sollten Hundehalter bereits vor Abschluss einer Versicherung auf Ausschlüsse achten und auch auf diverse andere Vertragsklauseln. Auch im Jahr 2018 sind die monatlichen Versicherungsbeiträge moderat und liegen in der Regel noch im einstelligen Bereich. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte sich jeder Hundehalter mit dem Abschluss einer solchen Versicherung auseinandersetzen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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