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Leinenpflicht in Niedersachsen: Was gilt wirklich?

Wer in Niedersachsen mit seinem Hund unterwegs ist, sollte die Regeln zur Leinenpflicht kennen. Das ist vor allem in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit wichtig. Zusätzlich können Städte und Gemeinden sowie Schutzgebiete eigene, strengere Vorgaben machen.

Gerade deshalb lohnt es sich, die Regeln nicht nur grob zu kennen, sondern auch zwischen landesweiten Vorschriften und kommunalen Sonderregeln zu unterscheiden.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
In Niedersachsen gilt in der freien Landschaft vom 1. April bis 15. Juli eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. In Schutzgebieten oder Städten können zusätzlich weitere Regeln gelten.

Wann gilt in Niedersachsen eine allgemeine Leinenpflicht?

In Niedersachsen müssen Hunde in der freien Landschaft jedes Jahr vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden. Der Hintergrund ist der Schutz wildlebender Tiere während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Die Regel gilt landesweit und nicht nur in Wäldern. Sie soll vor allem verhindern, dass Hunde Wildtiere aufscheuchen, Jungtiere gefährden oder brütende Vögel stören.

Was bedeutet „freie Landschaft“ in Niedersachsen?

Der Begriff freie Landschaft ist juristisch wichtig. Dazu gehören in Niedersachsen nicht nur Waldflächen, sondern auch weitere freie Natur- und Landschaftsbereiche einschließlich der dazugehörigen Wege und Gewässer.

Wichtig ist aber: Öffentliche Straßen und Wege, die für den allgemeinen Verkehr bestimmt sind, gehören grundsätzlich nicht zur freien Landschaft. Ebenso zählen zum Beispiel Gebäude, Hofflächen und private Gärten nicht dazu.

Nicht jeder Weg zählt automatisch zur freien Landschaft.
Gerade bei innerstädtischen Wegen, Straßen oder befestigten Verkehrsflächen kommt es darauf an, ob sie rechtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Deshalb können kommunale Karten und Beschilderungen zusätzlich wichtig sein.

Welche Ausnahmen gibt es von der Leinenpflicht?

Von der landesweiten Leinenpflicht in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gibt es Ausnahmen. Sie gilt nicht für Hunde, die

  • zur rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden,
  • als Rettungs- oder Hütehunde eingesetzt werden,
  • von Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden,
  • oder als ausgebildete Blindenführhunde eingesetzt werden.

Zusätzlich können Städte und Gemeinden ausgewiesene Hundefreilaufflächen festlegen, auf denen Hunde unter bestimmten Voraussetzungen frei laufen dürfen.

Gibt es in Niedersachsen Listenhunde mit Sonderregeln?

In Niedersachsen gibt es keine allgemeine Rasseliste, nach der bestimmte Hunde automatisch als gefährlich gelten. Ein Hund wird vielmehr erst dann als gefährlich eingestuft, wenn es dafür konkrete Anhaltspunkte oder Vorfälle gibt.

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, gelten strengere Regeln. Dann muss der Hund außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint werden und einen Beißkorb tragen.

Wichtig für Hundehalter in Niedersachsen:
Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Außerdem gelten Chip- und Registerpflicht.

Besonderheiten in Hannover

In der Landeshauptstadt Hannover besteht kein pauschaler Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet. Es gibt aber mehrere Bereiche, in denen Hunde angeleint werden müssen. Dazu gehören insbesondere:

  • der Stadtbezirk Mitte,
  • Fußgängerzonen und Einkaufszentren,
  • der Bereich innerhalb von 50 Metern um Schulen und Kindertagesstätten,
  • öffentliche Anlagen wie Park- und Grünanlagen, Kleingärten und Wälder.

Während der Brut- und Setzzeit gilt zusätzlich auch in Hannovers Wäldern und der freien Landschaft die landesweite Anleinpflicht. Es gibt aber ausgewiesene Hundeauslaufflächen und unter Umständen auch Ausnahmegenehmigungen.

Besonderheiten in Braunschweig

Auch in Braunschweig gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli die landesweite Leinenpflicht in der freien Landschaft.

Die Stadt nennt dafür ausdrücklich Beispiele wie bestimmte Grünflächen, Gewässerbereiche und Landschaftsräume. Gleichzeitig gibt es in Braunschweig ausgewiesene Hundefreilaufflächen, auf denen Hunde unter den dort geltenden Regeln frei laufen dürfen.

Zusätzlich können in einzelnen Bereichen besondere Verbote oder Anleinregeln gelten, etwa zum Schutz sensibler Grün- und Erholungsflächen.

Besonderheiten in Oldenburg

Auch in Oldenburg gilt die landesweite Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli in Wald und freier Landschaft. Die Stadt stellt dafür sogar eine eigene Übersichtskarte bereit.

Zusätzlich gibt es in Oldenburg Bereiche mit ganzjähriger Anleinpflicht, zum Beispiel im Eversten Holz und in einzelnen Schutzgebieten. Gleichzeitig hat die Stadt aktuell sieben Hundefreilaufflächen ausgewiesen.

Gerade in Oldenburg lohnt sich deshalb ein Blick auf die örtlichen Karten und Hinweisschilder.

Was droht bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?

Wer die Leinenpflicht in Niedersachsen missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zusätzlich kann es im Extremfall weitere Folgen geben, etwa wenn ein Hund wildert oder Wildtiere gefährdet. Nach niedersächsischem Jagdrecht dürfen unter engen Voraussetzungen sogar wiederholt wildernde Hunde getötet werden, wenn sie sich nicht innerhalb der Einwirkungsmöglichkeit einer verantwortlichen Person befinden.

Mein praktischer Tipp:
Wenn Sie in Niedersachsen mit Ihrem Hund in Wald, Feld, an Gewässern oder in Schutzgebieten unterwegs sind, sollten Sie in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli lieber grundsätzlich eine Leine dabeihaben und zusätzlich auf Schilder und kommunale Sonderregeln achten.

Häufige Fragen zur Leinenpflicht in Niedersachsen

Ja, in der freien Landschaft gilt in Niedersachsen in dieser Zeit eine allgemeine Leinenpflicht.

Teilweise ja. Zusätzlich zur landesweiten Regel in der freien Landschaft gibt es in vielen Städten eigene Vorschriften, zum Beispiel für Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen oder Schutzgebiete.

Ja, wenn es sich um eine ausdrücklich ausgewiesene Hundefreilauffläche handelt und keine besondere temporäre Anleinpflicht gilt.

Nein, Niedersachsen arbeitet nicht mit einer allgemeinen Rasseliste. Ein Hund wird nur aufgrund konkreter Vorfälle oder Feststellungen als gefährlich eingestuft.

Ja. Für Hunde ab einem Alter von über sechs Monaten ist in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

7 Kommentare

  1. blank Klausi sagt:

    Das ist schon sehr verwirrend. Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen warum das mit der Leinenpflicht überall anders ist. Wir sind letztes Jahr umgezogem und hier in Hannover ist das anders als auf dem Dorf von dem wir kommen.

  2. blank Thomas sagt:

    Ich bin der Meinung, das das mit der Leinenpflicht arg übertrieben ist. das ist doch nur eine Erfindung von irgendwelchen Jägern, die mehr Wild zum abknallen haben wollen. Man muß doch nur mal sehen, in welchen Schichten es früher Jäger gab. Alles irgendwelche Bonzen. Die hatten natürlich auch den Einfluß um solche blöden Verordnungen auf den Weg zu bringen. Hier in Wolfsburg sind die Hunde 7 Monate an die Leine gefesselt. Echt schon mies sowas. Was die Brut und Setzzeit betrifft, finde ich es echt spaßig, das mein Hund an die Leine muß, die Förster aber ihre Leute in die Wälder zum Bäume fällen schicken. Echt schon seltsam. da sind dann brütende Vögel unwichtig.

  3. blank Silvia Eiden sagt:

    Ich finde das mit der Leinenpflicht ist Tierquälerei. Viele Hunde haben einen starken Bewegungsdran und laufen sehr gerne. Um dem Gerecht zu werden, benötigen Sie Freilauf. Auch wissen wir selber wie wichtig Bewegung ist und dann zwingen wir diese Tiere, die vom Wolf abstammen und daher Lauftiere sind an die Leine. Und den Rest des Tages sitzen sie in der Wohnung fest und aus lauter Verzweiflung fressen sie sich dann dick und rund oder werden aggressiv. Selbst im Wasser soll der Hund angeleint bleiben; na das machen Sie mir mal bitte vor!? Ich finde jeder Halter sollte einen Hunde-Führerschein machen und dann mit dem Hund eine Hundeschule besuchen und eine Freilaufprüfung ablegen. Damit wäre vieles einfacher und artgerechter. Auch finde ich die sogenannten Hunde-Freilaufflächen (Auf denen Hunde übrigens zum Teil auch angeleint werden müssen) bescheuert; viel zu klein, viel zu wenige und dann haben sie mal einen Chihuahua der dann unter lauter Riesen frei laufen darf; na super, das macht wirklich keinen Spaß und ist für kleine Hunde sau gefährlich. Auch wenn die „Großen“ wirklich nur spielen wollen, reicht ein falscher Tritt und das Tier bricht sich das Rückrat. Danke, aber Hundesteuer darf ich zahlen!? Ausserdem finde ich diese Regelung total ungerecht im Vergleich zu Katzen. Also mein Hund hat noch nie Tiere getötet. Aber die Katzen in meiner Nachbarschaft „killen“ ständig den gesamten Vogelnachwuchs in meinem Garten. Vor allem Nestflüchter wie Amseln haben keine Chance. Aber das wird akzeptiert!!!!

  4. blank Thomas sagt:

    Ich finde persönlich dass die verschiedenen Regeln einfach Irrenführend sind. Aber abgesehen davon finde ich ,dass einen Hund gehört an der Leine, und da gibt’s keine Argumente die dagegen sprechen können. Wenn ich mir nur die gefährliche Hunde ansehen und noch freilaufend , da frage mich WER konnte solche Gesetze verabschieden? Das ist Verantwortungslos gegenüber Menschen die sich vielleicht in unmittelbare Nähe befinden können. Hier möchte ich ganz zielgenau Menschen erwähnen die mit Herzkrankheiten zu kämpfen haben die noch auf freilaufend Kampfhund aufpassen müssen. Diese Hunde müssen ganz besonders behandelt werden damit Menschen nicht zu Schaden kommen können. Ich lese , Leinenpflicht in der But und Setzzeit aber Kinder und AlteKranke Menschen werden nicht Mal erwähnt. Ich fordere die Niedersächsischen Regierung diese spüren nach zu bessern, und Kampfhunde separat zu behandeln.

  5. blank Rose sagt:

    Zum Thema Kleinhund im Auslauf. Es gibt so viele Kleinhunde, die genauso viel Bewegung brauchen, wie große und das müssen sie auch an der Leine tun. Man kann ja lange Schleppleinen verwenden. Warum soll das Leben von Kleinhunden und ihren Haltern zur Hölle gemacht werden, weil Hinz und Kunz seine Hirtenhunde, Retriever, Jagdhunde, etc. frei laufen lassen dürfen und davon 90% nichtmal einen sicheren Rückruf beherrschen?
    Hundeführerschein ab einer Größe vom Jack Russell wäre mehr als sinnvoll und eine generelle Leinenpflicht für Hunde, die draussen auf alles zulaufen, was sie mal eben interessiert, egal was Herrchen da im Hintegrund sagt.
    Haben Sie mal einen Kleinhundbesitzer gefragt, wie es so ist, wenn man einem Hund seine Bewegung geben muss, der zu Recht defensiv ist, weil man ihn schon mehrfach niedergetrampelt oder von oben bis unten ungefragt abgeleckt hat? So extrem viele Hunde haben pöbelndes und unfreundliches Verhalten anderen Hunden gegenüber und leider trifft das dann auch meist auf die Halter zu.
    Im Wald von einem jungen Schäfi angegriffen zu werden, der deutlich nicht „nur spielen“ will, sondern den Kleinsthund für ein Wiesel hält und es dem verzweifelten Frauchen versucht aus der Hand zu schnappen, ist kein Einzelfall. Immer wieder höre ich um mich herum, wie viele kleinere Tiere von der Rasse „Der tut nix“ totgebissen werden. Fun fact: Die kleinen sind dabei angeleint.
    Nur weil der Hund vom Wolf abstammt, ist es nicht ein Indikator für artgleiches Verhalten. Wölfen wird rüpelhaftes Verhalten im Rudel nämlich nicht gestattet. Freiheit bedeutet für den Hund auch frei von seinem eigenen Trieb in dieser Welt zurecht kommen zu können. Wer Freiheit mit leinenlos gleichsetzt, hat den Hund nicht verstanden.
    Seinen Hund alle paar Meter hochnehmen zu müssen, weil schon wieder so ein toller freier Hund ohne Herrhen auf uns zugaloppiert kommt und zu merken, dass der Pfiff aus der Ferne Null bewirkt, ist jedenfalls eine Zumutung. Ihr schränkt uns damit auch extrem ein.

  6. blank Carolin sagt:

    Ich habe keinen Hund und keine besondere Beziehung zu diesem Tier. Erst seitdem ich Kinder habe, denke ich mehr über Hunde und deren Besitzer nach aufgrund folgender Situationen:

    – Täglich ermahnen ich meine Kleinkinder auf dem Gehweg zu bleiben und bloß nicht über den Wiesenstreifen daneben zu laufen, um nicht von einem Hundehaufen in den nächsten zu treten.

    – Ich musste die Kinder schon unzählige Male auf den Arm nehmen, weil Hunde auf sie zuliefen und dabei den Rückruf des Herrchens ignorierten.

    – Spaziergänge im Wald und auf Feldwegen empfinde ich als besonders stressig, weil die Tiere meistens frei laufen. Und Kleinkinder häufig rennen! Wir gehen dann auch mal zwischen den Bäumen hindurch zum Stöcke- und Pilzesammeln. Ich habe immer Angst, dass das die Neugier und den Jagtrieb der Hunde weckt.

    – Ich bin schon mit dem Fahrrad gestürzt, weil Hunde auf dem geteilten Fahrrad-/Fußgängerweg ohne Leine kreuz-und quer gelaufen sind.

    – Und ich möchte es einfach nicht, dass ein Hund, der „lieb ist und nur spielen will“ an meinem Kind herumschnuppern ! Nein!

    – Ich bin selbst schon einmal auf dem Fahrrad von einem Hund verfolgt und einmal als Kind und dann später noch einmal als Erwachsene gebissen worden.

    Meiner Meinung nach gehören alle Hunde überall und zu jeder Zeit an die Leine. Besitzer sollten mit ihrem Tier zur Hundeschule verpflichtet werden. Ich verstehe natürlich auch den großen Aufschrei nach artgerechter Haltung durch mehr Freilauf. Ich möchte auch, dass es Hunden gut geht. Die Städte müssen viel mehr Freiflächen für Hunde schaffen, die groß genug und abwechslungsreich sind. In ländlichen Bereichen ist das sicherlich einfacher als in Städten. Und generell würde ich mir natürlich wünschen, dass mehr Leute VOR der Anschaffung eines Tieres überlegen, ob sie ihr Tier in der Umgebung, in der sie leben, überhaupt artgerecht halten können…

  7. blank Jessica sagt:

    Der Leinenzwang überall ist Tierquälerei! Dann sollen die Menschen doch zu Hause bleiben, wenn sie vor allem draußen Angst haben. Einfach nur schlimm! Die nervigen Gören dürfen einem überall auf den Kecks gehen, aber Hunde sind zu viel. Wir Menschen leben nicht allein auf diesem Planeten. Wann kapieren die Leute das endlich! Was sich die Menscheut herausnimmt ist einfach ein Unding!
    Ich jogge und fahre mein Lenen lang Fahrrad. Mich hat in 45 Jahren noch kein Hund verfolgt oder angegriffen.
    Nicht mal in Griechenland oder andren Ländern, wo es wilde Hunde gibt. Einfach nur egoistisch und schlimm, auch ein Teil der Kommentare hier. Meine Güte!

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