Hundehaftpflichtversicherung Pflicht in Deutschland ?

Hundehaftpflicht Pflicht

Hundehaftpflicht Pflicht besteht bereits in mehreren Bundesländern

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht ?

In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für sogenannte Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben, in manchen gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, in anderen wiederum ist das Gewicht und die Größe entscheidend. Zum Beispiel in den Bundesländern Hamburg, Berlin, Schleswig Hollstein und Niedersachsen ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensforderungen Dritter, das gilt für die private Haftpflicht, für die KFZ-Haftpflicht und genauso für die Hundehaftpflichtversicherung. 

Was kann ohne Hundehaftpflicht passieren ?

Ohne eine umfassende Hundehaftpflichtversicherung könnten es passieren das Sie im ungünstigsten Fall lebenslang für Schäden zahlen müssen, die Ihr Tier verursacht hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Hund dabei schuld hat oder nicht, Sie sind laut §833 BGB als Tierhalter in jedem Fall voll haftbar. Sollte in Ihrem Bundesland eine Pflicht bestehen und Sie haben keine Hundehaftpflicht droht Ihnen ein Bußgeld.

Die Hundehaftpflicht – freiwillig oder Pflicht in Deutschland ?

Manchmal besteht auch ein Leinenzwang , Maulkorbpflicht oder sogar eine Meldepflicht beim Ordnungsamt. Jedoch völlig unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben und Regeln ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund eine sinnvolle Investition.

Eine allgemeine Pflicht für eine Hundehaftpflicht besteht in folgenden Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Baden-Württemberg

Die Hundehaftpflicht Pflicht greift in Baden-Württemberg nicht. Es sei denn, es liegt bei dem Hund eine Einstufung als Kampfhund vor. In Bezug auf die Maulkorbpflicht und den Leinenzwang steht es den Baden-Württembergischen Gemeinden frei, eigene Regelungen zu erheben. Generell gilt die Maulkorbpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, sofern sie älter als sechs Monate sind. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht droht den Haltern ein Bußgeld. Greifen wird diese Maßnahme bei den Hunderassen:
Bullmastiff
Tosa Inu
Mastiff
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasilero
Staffordshi Bullterrier
Dago Argentino und
Bordeaux Dogge. 
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Die Hundehaftpflicht Pflicht in Bayern

Weder gibt es eine Pflicht zur Führung an der Leine noch ist die Hundehaftpflicht Pflicht. Ebenso gibt es Bayern weit keine Verpflichtung für das Tragen von einem Maulkorb. In einem Umkreis von 20 Metern innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sich die Hunde in Bayern frei bewegen. Befinden sich Hundehalter mit ihren Tieren außerhalb der Ortschaften, so dürfen sich die Hunde in einem Radius von 50 Meter bewegen. In einigen Bereichen gilt jedoch teilweise eine Leinenpflicht wie auf Volksfesten oder in München. Auch in Städten wie München gelten Sonderregelungen, zu denen die weitreichende Leinenpflicht für Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter. Unterschieden wird in Bayern zwischen Hunden mit vermuteten Eigenschaften von Kampfhunden und Kampfhunden.

Hundhaftpflicht Pflicht in der Bundeshauptstadt Berlin

Insgesamt 10 Rassen sind aufgrund einer Reihe von Merkmalen als Kampfhund eingestuft. Weitere 10 Rassen besitzen eine Einstufung als gefährlich. Für das Halten von einem Kampfhund hat gegenüber der zuständigen Behörde der Nachweis des Sachkundenachweises sowie des Führungszeugnisses zu erfolgen. Ab einem Alter von 7 Monaten gilt für alle Kampfhunde die Maulkorbpflicht. Bei den als gefährlich eingestuften Rassen handelt es sich um Hunde wie Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro und Dogo Argentino. Weitere Infos wie Hundesteur usw finden Sie hier.

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Brandenburg

In der seit 2004 geltenden Hundeverordnung liegen Regelungen für das Halten und Führen von Hunden sowie den Maulkorbzwang und die Leinenpflicht vor. Gerade in öffentlichen Verwaltungen und bei Veranstaltungen liegt ein Leinenzwang vor. Auch auf Sportplätzen, Garten- und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren sind die Hunde anzuleinen. Kampfhunde nach der Hundehalterverordnung sind solche, die zur Schädigung oder Gefährdung von Menschen neigen. Dazu gehören die Rassen Tosa Inu, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier. Halter dieser Rassen sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Es gibt außerdem einige Rassen, die im Land Brandenburg eine Einstufung als gefährlich besitzen. Liegt jedoch keine gesteigerte Angriffslust oder Kampfbereitschaft vor, stellen örtliche Ordnungsbehörden auf Antrag ein Negativattest aus. Hier weitere Infos.

Bremen und die Hundehaftpflicht Pflicht

Verschärfte Regelungen gelten für die Stadtgemeinde Bremen, die aus Bremen und Bremerhaven besteht. Dort gibt es ein Verbot der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier. Ebenso sind Kreuzungen dieser Hunde verboten. Für andere Hunderassen mit einer gefährlichen Einstufung ist die Hundehaftpflicht Pflicht. Außerdem herrscht in Bereichen wie Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln der Leinenzwang. Des Weiteren gilt eine allgemeine Pflicht für die Leine für die läufige Hündin sowie für Kampfhunde. Beim Zeitraum vom 15. März und 15. Juli handelt es sich um die Setz- und Brutzeit. Während dieser Zeit gilt für alle Hunde ein genereller Leinenzwang. Lediglich bei Kampfhunden und als gefährlich eingestuften Hunden ist eine Maulkorbpflicht gegeben. Zu beachten ist ferner der Zeitraum vom Anfang April bis Ende September. An einigen Orten in Bremen ist während dieser Zeit das Mitführen von Hunden verboten.

Hundehaftpflicht Pflicht

Hundehaftpflicht Leistungen

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Hamburg

Für die Hansestadt liegt eine gesetzliche Vorschrift vor, so dass die Hundehaftpflicht Pflicht ist. Außerdem ist generell das Anleinen der Hunde in Hamburg vorgeschrieben, wenn die Hunde sich nicht auf dem eigenen Grundstück befinden. Jedoch ist der Erhalt einer vollständigen Befreiung von der Anleinpflicht möglich. Dafür ist die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich, die die Teilnahme an einer Gehorsamsprüfung bestätigt. Zu den gefährlichen Hunderassen in Hamburg gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier. Zeigen Hunde gegenüber Tieren oder Menschen ein stärkeres oder unangemessenes Aggressionsverhalten, gelten diese als gefährlich. Hier der Blogbeitrag.

Die Welt der Hunde in Hessen und die Hundehaftpflicht

Im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung wird das Führen und Halten von Hunden geregelt. Zu entnehmen ist der Verordnung, wann das Tragen von einem Maulkorb und die Leine Pflicht sind. Außerdem ist das Halten eines gefährlichen Hundes geregelt. Innerhalb der kreisfreien Städte und der Landkreise ist die Höhe der Hundesteuer geregelt. In der Gefahrenabwehrverordnung ist außerdem der Leinenzwang geregelt, der auf einer Vielzahl von Flächen für alle Hunde gilt. Haben Hunde bereits ohne Grund gebissen oder verhalten sich aggressiv, so handelt es sich um Kampfhunde. Dazu gehören Hunde wie Bullterrier, American Bulldog, Fila Brasileiro, Rottweiler und Staffordshire-Bullterrier.

Das Leben mit Hunden in Mecklenburg-Vorpommern

Seit der Jahrtausendwende existiert die Hundehalterverordnung. Diese gibt Auskunft über den Zeitpunkt des Leinenzwangs. Außerdem vermittelt die Verordnung Informationen zum Maulkorb- und Leinenzwang. Eine Hundehaftpflicht Pflicht gibt es im Bundesland nicht. Bei der Mitnahme von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu öffentlichen Veranstaltungen sowie in Tiergärten ist ein Leinenzwang gegeben. Gelten Hunde als gefährlich, müssen diese außerhalb des Grundstücks einen Maulkorb tragen. Als Kampfhunde gelten in dem Fall American Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier sowie American Staffordshire Terrier.

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Rheinland-Pfalz

Ruhiger geht es im Bundesland zu, da es keinen Zwang zur Leine oder zum Maulkorb gibt. Anders sieht dies bei gefährlichen Hunden aus, so dass für deren Besitzer die Hundehaftpflicht Pflicht ist. Zudem ist die Leinenführung und das Tragen von einem Maulkorb erforderlich. Festgeschrieben ist ein Leinenzwang für Hunde im Landeshundegesetz nicht.

Niedersachsen und die Welt der Hunde

Gekennzeichnet ist das Land von zwei besonderen Merkmalen. Zum einen gibt es keine Rasseliste, die über eine mögliche Gefährlichkeit entscheidet. Somit ist das Halten von jedem Hund möglich. Auf der anderen Seite ist eine Reihe von Nachweisen erforderlich, damit es zur Erlaubnis für die Haltung eines Hundes kommt. Zu beachten ist außerdem, dass auf gesetzlicher Grundlage die Leinenpflicht im Zeitraum von Anfang April bis Mitte Juli gilt, da es sich um die Nist- und Brutzeit handelt. Hinsichtlich des Leinenzwangs gilt dieser nicht grundsätzlich in Hannover, wo wie in Braunschweig ein bedingtes Anleingebot gilt. Weitere Infos zur Hundesteur gibt es hier.

Die Hundewelten in Nordrhein-Westfalen

Von Bedeutung ist in diesem Fall das Landeshundegesetz. Eine darin enthaltene Regelung schreibt vor, dass die Hundehaftpflicht Pflicht ist. Detailliert erfolgt eine Beschreibung der Orte, an denen es den Hunden nicht erlaubt ist, frei zu laufen. Besonders in Köln, Dortmund und Düsseldorf ist in vielen Bereichen ein Anleinen von Hunden erforderlich. Dazu gehören Volksfeste, Plätze und öffentliche Versammlungen. Ebenfalls gilt eine Maulkorbpflicht. Geht es nach dem Landeshundegesetz gelten der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Terrier sowie der Bullterrier als eine Rasse, bei der die Gefährlichkeit des Hundes immer gegeben ist. Außerdem gibt es zehn Rassen, bei denen verschiedene Nachweise wie der Abschluss der Hundehaftpflicht Pflicht ist.

Das Saarland und die Hundehaftpflicht Pflicht

Halter von Hunden haben die Polizeiverordnung zu beachten, wenn es um den Umgang mit Hunden geht. Darin ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Halter gefährlicher Hunde vorgeschrieben. Ebenso kommt es darin im Hinblick zur Regelung der Pflicht für Maulkorb und Leinenzwang, wobei beides ohnehin nur für gefährliche Hunde gilt. Der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Pitbull Terrier gelten in der Region als aggressive Hunde. Zum Halten erteilt die zuständige Behörde eine Erlaubnis.

Sachsen und die Hundehaftpflicht Pflicht

Mitte des Jahres 2000 ist in Sachsen das Gesetz in Kraft getreten, welches den Umgang mit Hunden beinhaltet. Für als gefährlich bekannte Hunde gilt eine Pflicht zum Anleinen und zum Tragen von einem Maulkorb. Individuelle Regelungen haben die kreisfreien Städte sowie die einzelnen Gemeinden getroffen. Dort ist die Hundehaftpflicht Pflicht und somit gesetzlich vorgeschrieben. In Bereichen wie den öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Hunde anzuleinen. Sofern sich gefährliche Hunde nicht auf dem eigenen Gut befinden, ist das Tragen von einem Maulkorb vorgeschrieben.

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Sachsen-Anhalt

Im Bundesland stellt die Hundehaftpflicht Pflicht dar. Damit müssen alle Hunde eine Versicherung haben, unabhängig von der Rasse oder der Größe. Des Weiteren besteht im ganz Land eine Pflicht zum Anleinen der Hunde während der Brut- sowie Nistzeit. Es ist stets darauf zu achten, dass sich bei allen Ausflügen im Wirkungsbereich vom Halter des Tieres befinden. Generell gilt die Maulkorbpflicht nur für Hunde, die eine Einstufung als Gefährlich besitzen. Darunter fallen der Bullterrier, der Pitbull-Terrier sowie der Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier.
Wer in dem Bundesland in Wäldern und Parks unterwegs ist, sollte seine Hunde anleinen. Gesetzlich geregelt ist außerdem das Tragen von einem Maulkorb. Es handelt sich um eines der Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflicht Pflicht ist. Generell ist das Anleinen der Hunde auf Plätzen und Straßen erforderlich. Auch in Park-, Garten- sowie Grünanlagen ist das Anleinen der Hunde Pflicht. Dies gilt jedoch nicht für Hundeauslaufgebiete, die dafür ausgewiesen sind. Maulkörbe tragen in Schleswig-Holstein alle als gefährlich ausgewiesenen Hunde. Dagegen wurde die Rasseliste mit der Aussage über gefährliche Hunde aus dem System gelöscht. Nunmehr kommt es auf das Verhalten an.

Die Hundehaftpflicht Pflicht in Thüringen

Als sechstes Bundesland ist in Thüringen die Hundehaftpflicht Pflicht. Sofern Besitzer mit ihren Hunden im Wald unterwegs sind, besteht während des ganzen Jahres Leinenpflicht. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein Zwang für den Maulkorb. Den Gemeinden obliegt es, ob sie weitere Regelungen bezüglich der Leinenpflicht treffen. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Davon betroffen sind somit Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier.

Details zur Maulkorbpflicht

Die Chancen, dass ein Hund zubeißen kann, soll mittels eines Maulkorbes eingeschränkt werden. Dazu kann es kommen, wenn der Hund anderen Hunden begegnet. Zu Unfällen mit Bissen tragen mitunter auch Menschenansammlungen bei. Daher gilt für so genannte Listenhunde die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Derartige Hunde sind entsprechend der Rasseliste als gefährlich einzustufen. Mitunter liegt teilweise die Vermutung einer Gefährlichkeit vor. Doch auch als Nicht-Listenhund haben diese, in Abhängigkeit von den jeweils geltenden Regelungen einen Maulkorb zu tragen. Dies gilt beispielsweise beim Besuch von Volksfesten.

Die Leinenpflicht

Kommt es zu einem Ernstfall, wird der Hundehalter möglicherweise sogar vor dem finanziellen Ruin geschützt. Dies könnte schließlich daraus resultieren, wenn ein Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz stellt.
Die Hundehaftpflicht Pflicht und ihre Besonderheiten
Zu beachten ist bei der Versicherung, dass in der Regel die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung bei der Wurfmutter besteht. Als Mindestversicherungssumme für einen Schadensfall ist auf gesetzlicher Grundlage ein Betrag von 1 Million Euro vorgesehen. Im Rahmen der Versicherung empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Bei Verletzung eines Familienmitgliedes durch den Hund, besteht gegenüber der Versicherung keine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld. Im Falle einer ungewollten Deckung sollte ein Versicherungsschutz ebenfalls greifen. Ebenfalls springt die Versicherung ein, sofern es an anderen Orten zu Beschädigungen von Mietsachen kommt.

Besondere Informationen

Nicht bei allen Versicherern kommt es zum Abschluss von Versicherungen für alle Rassen. Ist dies doch der Fall, kann es zu Berechnung von erhöhten Beiträgen kommen. In der Regel trifft dies auf die Besitzer von Kampfhunden zu, da für diese Hunde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gilt. Zudem kommt es im Hinblick auf einige Schäden nicht zur Abdeckung durch die Versicherer. Verletzt der Hundehalter die Leinen- oder Maulkorbpflicht, wird der Schaden nicht von der Versicherung übernommen. Entstehen Schäden durch den Halter, erfolgt ebenfalls keine Übernahme durch die Versicherung. Im Falle einer Schadensübernahme übernehmen Versicherer die direkten Schäden sowie die Kosten für das Gericht und den Prozess. Teilweise wird dadurch der Bereich der Rechtsschutzversicherung berührt.

Wer braucht eine Hundehaftpflicht ?

Eine Hundehaftpflichtversicherung wird für Hundehalter empfohlen, die für Schäden, die von ihrem Hund verursacht werden, finanziell haftbar gemacht werden können. Da Hunde immer wieder für Schäden wie z.B. Bissverletzungen, Beschädigung von Eigentum oder Unfälle, bei denen Passanten verletzt werden, verantwortlich sein können, ist es wichtig, für solche Fälle abgesichert zu sein.

Hunde sind entgegen mancher landläufigen Meinung nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen, dies gilt nur für Kleintiere, wie etwa Mäuse, Hasen oder Vögel.

Wie teuer ist eine Hundehaftpflichtversicherung ?

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bekommen Sie schon ab etwa 5 Euro monatlich, abhängig von Größe und Rasse des Tieres.

Zu Empfehlen wären hier Anbieter wie die Haftpflichtkasse , die NV Versicherung oder die Hansemerkur.

Hundehaftpflicht Pflicht

Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde

Die gängige Haftpflichtversicherung für Hunde gilt für alle Tiere, welche privat gehalten werden, alle sogenannte Familienhunde. Sowie das Tier zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, also zum Beispiel zur Jagd, als Hüte- oder Rettungshund, als Therapie- oder Blindenhund, gelten andere Vorschriften. Privat gehaltene Hunde sind mit einer Hundehaftpflichtversicherung bestens abgesichert. Die übliche Deckungssumme liegt bei 3 Millionen Euro, kann aber mit nur geringer Mehrbelastung auf bis zu 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Versichert werden können Mietsachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und Schäden, die beim Hundehüten entstehen könnten, das sogenannte Fremdhüterrisiko. Auch wenn Sie durch einen anderen Hund zu Schaden kommen sollten und Ihr Gegner hat keine Hundehaftpflichtversicherung, greift bei Ihrer Versicherung die Forderungsausfalldeckung, falls Sie in Ihrem Vertrag mitversichert ist. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie, Ihren Hund und dritte Personen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Muss eine Pflicht unbedingt sein ?

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Ist eine Pflicht zur Hundehaftpflicht wirklich unbedingt notwendig ?

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