Wer in dem Bundesland in Wäldern und Parks unterwegs ist, sollte seine Hunde anleinen. Gesetzlich geregelt ist außerdem das Tragen von einem Maulkorb. Es handelt sich um eines der Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflicht Pflicht ist. Generell ist das Anleinen der Hunde auf Plätzen und Straßen erforderlich. Auch in Park-, Garten- sowie Grünanlagen ist das Anleinen der Hunde Pflicht. Dies gilt jedoch nicht für Hundeauslaufgebiete, die dafür ausgewiesen sind. Maulkörbe tragen in Schleswig-Holstein alle als gefährlich ausgewiesenen Hunde. Dagegen wurde die Rasseliste mit der Aussage über gefährliche Hunde aus dem System gelöscht. Nunmehr kommt es auf das Verhalten an.
Die Hundehaftpflicht Pflicht in Thüringen
Als sechstes Bundesland ist in
Thüringen die Hundehaftpflicht Pflicht. Sofern Besitzer mit ihren Hunden im Wald unterwegs sind, besteht während des ganzen Jahres Leinenpflicht. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt ein Zwang für den Maulkorb. Den Gemeinden obliegt es, ob sie weitere Regelungen bezüglich der Leinenpflicht treffen. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Davon betroffen sind somit Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier.
Details zur Maulkorbpflicht
Die Chancen, dass ein Hund zubeißen kann, soll mittels eines Maulkorbes eingeschränkt werden. Dazu kann es kommen, wenn der Hund anderen Hunden begegnet. Zu Unfällen mit Bissen tragen mitunter auch Menschenansammlungen bei. Daher gilt für so genannte Listenhunde die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Derartige Hunde sind entsprechend der Rasseliste als gefährlich einzustufen. Mitunter liegt teilweise die Vermutung einer Gefährlichkeit vor. Doch auch als Nicht-Listenhund haben diese, in Abhängigkeit von den jeweils geltenden Regelungen einen Maulkorb zu tragen. Dies gilt beispielsweise beim Besuch von Volksfesten.
Die Leinenpflicht
Kommt es zu einem Ernstfall, wird der Hundehalter möglicherweise sogar vor dem finanziellen Ruin geschützt. Dies könnte schließlich daraus resultieren, wenn ein Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz stellt.
Die Hundehaftpflicht Pflicht und ihre Besonderheiten
Zu beachten ist bei der Versicherung, dass in der Regel die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung bei der Wurfmutter besteht. Als Mindestversicherungssumme für einen Schadensfall ist auf gesetzlicher Grundlage ein Betrag von 1 Million Euro vorgesehen. Im Rahmen der Versicherung empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Bei Verletzung eines Familienmitgliedes durch den Hund, besteht gegenüber der Versicherung keine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld. Im Falle einer ungewollten Deckung sollte ein Versicherungsschutz ebenfalls greifen. Ebenfalls springt die Versicherung ein, sofern es an anderen Orten zu Beschädigungen von Mietsachen kommt.
Besondere Informationen
Nicht bei allen Versicherern kommt es zum Abschluss von Versicherungen für alle Rassen. Ist dies doch der Fall, kann es zu Berechnung von erhöhten Beiträgen kommen. In der Regel trifft dies auf die Besitzer von Kampfhunden zu, da für diese Hunde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gilt. Zudem kommt es im Hinblick auf einige Schäden nicht zur Abdeckung durch die Versicherer. Verletzt der Hundehalter die Leinen- oder Maulkorbpflicht, wird der Schaden nicht von der Versicherung übernommen. Entstehen Schäden durch den Halter, erfolgt ebenfalls keine Übernahme durch die Versicherung. Im Falle einer Schadensübernahme übernehmen Versicherer die direkten Schäden sowie die Kosten für das Gericht und den Prozess. Teilweise wird dadurch der Bereich der Rechtsschutzversicherung berührt.